Übersicht

Viele Änderungen ab 1. Januar 2010 im Überblick
(Herausgegeben am 12/31/2009)

Die Kurzarbeiter-Regelung wird um ein Jahr verlängert. Allerdings kann das Kurzarbeitergeld, das 2010 erstmals beantragt wird, dann nur noch maximal 18 Monate lang bezogen werden. Aktuell sind es bis zu zwei Jahre.

Nach dem Gendiagnostikgesetz sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und 4650 Euro im Osten. Das heißt: Bis zu dieser Höhe müssen Beiträge bezahlt werden, darüber ist der Beitrag gleich. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Höchstgrenze um 75 Euro auf 3750 Euro erhöht.

Der elektronische Entgeltnachweis ("Elena") wird eingeführt und soll Wirtschaft und Verbraucher entlasten. Elena startet zwar erst 2012. Arbeitgeber müssen aber vom 1. Januar 2010 an monatlich Daten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Die alte Lohnsteuerkarte wird erst zum 1. Januar 2011 abgeschafft.

Ab dem 1. Januar müssen Banken ihre Beratungsgespräche über Geldanlagen protokollieren und das Protokoll dem Kunden aushändigen. Damit sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten haben, eine falsche Beratung nachzuweisen. Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren nicht mehr, wie bisher drei Jahre nach Vertragsschluss, sondern in 10 Jahren. Diese Frist beginnt erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt.
Neue Zähler für den Strom- und Gasverbrauch werden Pflicht. Sie sollen unnötigen Energieverbrauch erkennen und vermeiden helfen und somit damit Geld und das Ablesen sparen.

Für Hotel-Übernachtungen gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Die Vergütung für die Stromeinspeisung von modular aufgebauten Anlagen, die vor der Neufassung des Gesetzes am 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, wird so erhöht, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb dieser Anlagen ermöglicht wird.

Die "Zinsschranke" - der Aufwand für Zinsen bei der Berechnung der Steuerlast - wird gelockert. Sanierungsübernahmen werden erleichtert. Die Gewerbesteuer wird ebenfalls unternehmerfreundlicher gestaltet.

Der Beitragssatz der Künstlersozialkasse (sie schützt mehr als 160 000 Freiberufler, z.B. Künstler, Journalisten und Publizisten gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit und sorgt für deren Alterssicherung) sinkt von 4,4 auf 3,9 Prozent.

Das Kindergeld steigt um 20 Euro je Kind auf 184 Euro für das erste und zweite Kind, auf 190 für das dritte und auf 215 Euro für das vierte und weitere Kinder. Der jährliche Freibetrag erhöht sich von 6024 auf 7008 Euro.

Ehepartner mit unterschiedlich hohem Einkommen können nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern auch gemeinsam nach Steuerklasse IV mit Faktor besteuert werden. Dabei wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Eheleuten schon bei der monatlichen Lohnauszahlung und nicht erst im Nachhinein beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt. Das Ziel dabei ist, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V.

Das Elterngeld kann höher ausfallen, wenn sich die werdenden Mütter und Väter vor der Geburt für eine andere Steuerklasse entscheiden. Der Wechsel ist erlaubt. Ist das Netto höher, erhält man in der Zeit des Elterngeldbezuges mit Kind eine höhere Summe.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz wird reformiert. Ein Arzt muss eine Schwangere mit einem auffälligen Befund über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit Behinderungen informieren. Entschließt sich die Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch, muss zwischen Beratung und Abtreibung eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen.

Der Höchstbetrag für gesetzlich vorgeschriebene Unterhaltsleistungen, der steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt von 7680 auf 8004 Euro. Das Finanzamt erkennt künftig auch Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Grundversorgung des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners an, die über der Höchstgrenze liegen.

Die neuen Sätze der "Düsseldorfer Tabelle" werden am 6. Januar veröffentlicht. Nach Schätzungen von Fachanwälten sollen die Unterhaltssätze um durchschnittlich 13 Prozent steigen.

Die Reform des Erbschaftssteuerrechts wird noch einmal nachgebessert. Für erbende Geschwister, Nichten und Neffen gibt es jenseits ihres Freibetrages von 20 000 Euro einen neuen Stufentarif von 15 bis 43 Prozent (bisher 30 bis 50 Prozent). Für Firmenerben werden die Auflagen für eine Steuerbefreiung gelockert. Führt ein Nachfolger eine Firma fort, bleiben 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, wenn die Firma fünf (statt vorher sieben) Jahre weiter besteht und die Lohnsumme nicht unter 400 Prozent der Ausgangssumme gesunken ist. Die Lohnsummenregelung gilt erst ab 20 Mitarbeitern. Für eine Steuerfreiheit gelten sieben Jahre Fortführung der Firma und 700 Prozent der Lohnsumme.

In Supermärkten gibt es so gut wie keine Käfigeier mehr. Bereits in den vergangenen Monaten hatte der Handel auf den Wunsch der Verbraucher reagiert und zum Großteil auf artgerechtere Haltung umgestellt.

Gesetzlich und private Krankenversicherte können ab 2010 sämtliche Kassenbeiträge für Basistarife vollständig von der Steuer absetzen. Dies gilt auch für Beiträge zur Pflegeversicherung. Die Regelung gilt nicht für Zusatzkrankenversicherungen wie etwa für besseren Zahnschutz.

Bezieher von Pflegegeld bekommen ab Januar monatlich zehn Euro mehr. Dies gilt für alle drei Pflegestufen.

Rentner dürfen staatliche Zulagen für ihre private Riester-Rente künftig auch bei einem Umzug ins Ausland behalten. Bisher mussten die Zuschüsse und Steuerersparnisse ans Finanzamt zurückgezahlt werden.

Selbstständige und Angestellte, die mit einer Rürup-Rente fürs Alter vorsorgen, dürfen ab Januar nur noch bestimmte zertifizierte Sparverträge abschließen. Die Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel, sondern garantiert nur die steuerliche Absetzbarkeit.

Für Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 8004 Euro. Für Ehepaare gilt der Betrag von 16.008 Euro.

Die Zahl der Umweltzonen in deutschen Städten steigt ab Januar auf 40. Sieben Kommunen verschärfen ihre Einfahrtverbote: Fahrzeuge mit roter Plakette - auch von außerhalb - dürfen dann nicht mehr in die Zonen fahren. In Berlin und Hannover gilt das Fahrverbot sogar für Autos mit gelber Plakette.

Straßenverkehrsrecht

Ab 1. Januar 2010 keine AU-Plakette mehr
(Herausgegeben am 12/30/2009)

Aufgrund der Änderung der Vorschriften des § 47 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zur Abgasuntersuchung (AU) werden ab 01.01.2010 auf den vorderen Kennzeichen keine AU-Plaketten mehr angebracht. Dies gilt auch beim Kennzeichentausch (alt gegen neu).

Die Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO wird ab 01.01.2010 endgültig für alle Kraftfahrzeuge durch die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil der Hauptuntersuchung (HU) abgelöst. Dieser eigenständige Teil der HU kann auch weiterhin durch eine hierfür anerkannte Kraftfahrzeugwerkstatt durchgeführt werden. Der Nachweis für die gesamte HU (inklusive der Untersuchung des Motormanagement-/Abgas-reinigungssystems) erfolgt dann gegenüber der Zulassungsbehörde nur noch durch den HU-Prüfbericht, der Grundlage für die Anbringung der HU-Prüfplakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen ist. Eine AU-Prüfbescheinigung ist der Zulassungsbehörde ab 01.01.2010 nicht mehr vorzulegen.

Die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil der HU muss durchgeführt werden, wenn die nächste HU fällig ist. Dies trifft auch zu, wenn die „alte AU“ nach § 47 a StVZO vor oder nach Fälligkeit der nächsten HU ungültig werden sollte. Es kommt somit zu einer „Anpassung der Frist der Abgasuntersuchung“.

Anlässlich einer Hauptuntersuchung (HU) ist die AU-Plakette auf dem vorderen amtlichen Kennzeichen von der die HU durchführenden Person zu entfernen.

Erbrecht

Neues Erbrecht ab 1. Januar 2010
(Herausgegeben am 12/29/2009)

Ab dem 1. Januar 2010 gilt ein neues Erbrecht. Die wichtigsten Punkte der Reform:

Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und Lebenspartner auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Er besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils; seine Höhe bleibt durch die Neuerungen unverändert.

Die Gründe, die den Erblasser berechtigen, den Pflichtteil von Abkömmlichen, Eltern, Ehegatten und Lebenspartnern zu entziehen, wurden erweitert. Zunächst finden sie für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten oder Lebenspartner gleichermaßen Anwendung. Eine Pflichtteilsentziehung ist auch dann möglich, wenn der Pflichtteilsberechtigte einer dem Erblasser nahestehenden Person, wie Abkömmlingen, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartnern nach dem Leben trachtet oder ihnen gegenüber sonst eine schwere Straftat begeht. Dagegen entfällt der Entziehungsgrund des "ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels". Stattdessen berechtigt zukünftig eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zur Entziehung des Pflichtteils, wenn es deshalb dem Erblasser unzumutbar ist, dem Verurteilten seinen Pflichtteil zu belassen. Gleiches gilt bei Straftaten, die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurden.

Besteht das Vermögen des Erblassers im Wesentlichen aus einem Eigenheim oder einem Unternehmen, das für die Familie die Lebensgrundlage bietet, mussten die Erben diese Vermögenswerte bislang oft nach dem Tod des Erblassers verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können. Ab dem 01.01.2010 ist die Stundung des Pflichtteils unter erleichterten Voraussetzungen und für jeden Erben möglich. Bei der Entscheidung über die Stundung sind aber auch künftig die Interessen des Pflichtteilsberechtigten angemessen zu berücksichtigen.

Machte der Erblasser vor seinem Tod Geschenke, konnte dies bislang dazu führen, dass der Pflichtteilsberechtigte so gestellt wurde, als ob die Schenkung nicht erfolgt und damit das Vermögen des Erblassers durch die Schenkung nicht verringert worden wäre. Schenkungen wurden bislang innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall in voller Höhe berücksichtigt. Ab dem 01.01.2010 werden Schenkungen für die Berechnung des Ergänzungsanspruchs graduell immer weniger Berücksichtigung findet, je länger sie zurück liegt: Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird demnach voll in die Berechnung einbezogen, im zweiten Jahr wird sie jedoch nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 und dann weiter absteigend berücksichtigt. Damit wird sowohl dem Erben als auch dem Beschenkten mehr Planungssicherheit eingeräumt.

Zukünftig können Pflegeleistungen durch Abkömmlinge in Erbauseinandersetzungen in erhöhtem Umfang berücksichtigt werden. Erbrechtliche Ausgleichsansprüche gab es bisher nur für Abkömmlinge, die unter Verzicht auf eigenes berufliches Einkommen den Erblasser über längere Zeit gepflegt haben. Künftig entsteht dieser Anspruch unabhängig davon, ob für die Pflegeleistungen auf eigenes berufliches Einkommen verzichtet wurde.

Die Verjährung familien- und erbrechtlicher Ansprüche wird der Regelverjährung von drei Jahren angepasst.

Schadensersatzrecht

Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk!
(Herausgegeben am 12/28/2009)

Durch das Vierte Änderungsgesetz zum Sprengstoffgesetz wurde § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) geändert. Das bisher aus Gründen des Lärmschutzes geltende Verbot, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen pyrotechnische Gegenstände abzubrennen, wurde erweitert. Seit dem 01.10.2009 ist es nunmehr aus Gründen des Brandschutzes auch generell verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Dieses Verbot wirkt kraft Gesetzes unmittelbar. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach der neuen Rechtslage ist Silvesterfeuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Fachwerkhäusern als besonders brandgefährdeten Gebäuden generell kraft Gesetzes verboten. Dies führt unter Umständen auch dazu, dass ein Verstoß gegen dieses Verbot nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann, wenn durch einen Feuerwerkskörper ein Brandschaden entsteht.

Arbeitsrecht

Berechnung des Urlaubsentgeltes
(Herausgegeben am 12/17/2009)

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 15. Dezember 2009 (Az. 9 AZR 887/08) festgestellt, dass tarifliche/ tarifvertragliche Regelung dann wegen Verstoßes gegen § 1 iVm § 13 Abs. 1 BUrlG unwirksam sind, wenn der gesetzliche Mindesturlaub betroffen ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn wesentliche Vergütungsbestandteile (z.B. laufende Prämien) bei der Berechnung des Urlaubsentgelts nicht berücksichtigt werden. Dabei stellt die Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes keine Kompensation dar.

Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bei der Ermittlung der Höhe des Urlaubsentgelts (das Entgelt, das der Arbeitgeber während des Urlaubs an den Arbeitnehmer zahlen muss) sind alle im gesetzlichen Referenzzeitraum der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn gezahlten laufenden Vergütungsbestandteile - mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes - zu berücksichtigen (§ 11 BUrlG).

Zwar sind Tarifvertragsparteien gem. § 13 Abs. 1 BUrlG berechtigt, auch zu Lasten der Arbeitnehmer von § 11 BUrlG abzuweichen. Es muss jedoch hinsichtlich des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs (§ 3 BUrlG) sichergestellt sein, dass der Arbeitnehmer ein Urlaubsentgelt erhält, wie er es bei Weiterarbeit ohne Urlaubsgewährung voraussichtlich hätte erwarten können.

Mietrecht

Hausmusik am Sonntag ist zulässig
(Herausgegeben am 12/11/2009)

Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2009 (Az. 1 BvR 2717/08) wurde das Recht zum Musizieren in der eigenen Wohnung gestärkt. In dem entschiedenen Fall hatte ein Mieter an einem Sonntag die Polizei alarmiert, weil der Nachbar seit ca. 1/2 bis 3/4 Stunde Klavier spielte. Nachdem die Polizeibeamten gegangen waren, übte der Nachbar noch ca. 15 Minuten weiter, weswegen das Bezirksamt eine Geldbuße in Höhe von 75,00 EUR festsetzte. Auf die Verfassungsbeschwerde des betroffenen Nachbars hob das Bundesverfassungsgericht ein dieses Bußgeld bestätigendes Urteil des Amtsgerichts auf, weil dieses Urteil die Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (GG) verletzt. Die §§ 4, 15 Abs. 1 Nr. 4 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) sind in nicht verfassungsgemäßer Weise anwendet worden, begründete die Richter ihre Entscheidung. Es war für den klavierspielenden Mieter nicht hinreichend erkennbar, wann das Musizieren in der eigenen Wohnung an Sonn- und Feiertagen eine "erhebliche Ruhestörung" im Sinne von § 4 LImSchG Bln darstellen soll. Dagegen enthält Art. 103 Abs. 2 GG ein besonderes Bestimmtheitsgebot, das den Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit oder Bußgeldbewehrung so konkret zu umschreiben, dass jeder erkennen kann, welches Verhalten der Gesetzgeber sanktioniert.

Internetrecht

Unwirksame Klauseln in Geschäftsbedingungen
(Herausgegeben am 12/9/2009)

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom Urteil vom 9. Dezember 2009 (Az. VIII ZR 219/08) über drei Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem Fernabsatzgesetz entschieden.

Die Klausel: „Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung." ist unwirksam. Sie enthält keinen ausreichenden Hinweis auf den Beginn der Rückgabefrist und genügt deshalb nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutige Belehrung (§ 312d Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 356 Abs. 2, § 355 Abs. 2 BGB). Ihre formularmäßige Verwendung begründet die Gefahr der Irreführung der Verbraucher und benachteiligt sie unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Die Klausel: "Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen
-zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde;
-zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen (u. a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, oder
-zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten."
ist wirksam. Sie genügt den gesetzlichen Anforderungen.

Die Klausel: „Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) heraus zu geben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist." ist unwirksam. Zwar erfordert das Gesetz keine umfassende, alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen berücksichtigende Belehrung über die bei einer Ausübung des Rückgaberechts eintretenden Rechtsfolgen. Die Belehrung muss aber einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB enthalten. Das ist hier nicht der Fall.

Familienrecht

Das Recht lediger Väter gestärkt
(Herausgegeben am 12/4/2009)

Mit neuem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 03.12.2009 wurden die Rechte der ledigen Väter in Deutschland gestärkt. Die Europarichter haben die Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gewertet.

Bislang können unverheiratete Väter in Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen. Aber bereits 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, nachdem es das Vetorecht der Mütter und den damit verbundenen Status der Väter bestätigt hatte.

Dieses Urteil des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte gilt jedoch nicht sofort, sondern muss erst durch ein Deutsches Gesetz umgesetzt werden. Bis zu dieser Umsetzung gilt die bisherige Rechtslage.

Ladenschluss

Advents-Shoppen ade
(Herausgegeben am 12/1/2009)

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil (Az. 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07) entschieden, dass das Berliner Ladenschlussgesetz insoweit verfassungswidrig ist, soweit Geschäfte an allen vier Adventssonntagen öffnen durften. Diese Regelung sei, so die Richter, mit den Schutzpflichtanforderungen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG in Verbindung mit Art. 140 GG und Art. 139 Weimaer Reichtsverfassung vom 11. August 1919 (WRV) - Teile hiervon sind nach Art. 140 GG immernoch Bestandteil der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland - nicht in Einklang zu bringen. Insbesondere sei der im Grundgesetz verankerte Schutz des Sonntags durch die Sonntagsöffnung an mehreren aufeinanderfolgenden Sonntagen verletzt.
Die für verfassungswidrig erklärte Adventssonntagsregelung bleibt noch bis zum 31. Dezember 2009 anwendbar, so dass die Ladenöffnung an den vier Adventssonntagen in diesem Jahr in Berlin noch möglich ist.

Kaufrecht

Widerruf eines Kaufes verbotener Ware
(Herausgegeben am 11/25/2009)

Mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom Urteil vom 25. November 2009 (VIII ZR 318/08) entschieden die Richter, dass ein Verbraucher auch bei Sittenwidrigkeit eines Vertrages das volle Widerrufsrecht hat und damit die Rückzahlung des Kaufpreises (§ 346 BGB) und Erstattung der Kosten für die Rücksendung des Gerätes verlangen (§ 357 Abs. 2 Satz 2 BGB) kann.

Im entschiedenen Fall hatte eine Frau ein verbotenes Radarwarngerät im Internet gekauft und innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeschickt. Der Kaufvertrag über den Erwerb eines Radarwarngeräts ist zwar sittenwidrig und damit nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Das Recht des Käufers, sich von dem Vertrag zu lösen, wird davon jedoch nicht berührt. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312d, 355 BGB beim Fernabsatzvertrag ist unabhängig davon gegeben, ob der Vertrag wirksam ist. Der Sinn des Widerrufsrechts beim Fernabsatzvertrag besteht darin, dem Verbraucher ein an keine materiellen Voraussetzungen gebundenes, einfach auszuübendes Recht zur einseitigen Loslösung vom Vertrag in die Hand zu geben, das neben den allgemeinen Rechten besteht, die jedem zustehen, der einen Vertrag schließt.

Sozialversicherung

Scheinselbständigkeit im Bundesrat
(Herausgegeben am 11/17/2009)

Das Berliner Sozialgericht hat in einem Verfahren (Az. L 1 KR 206/09) entschieden, dass die 15 angeblich freien Mitarbeiter im Betrieb des Bundesrates tatsächlich Arbeitnehmer waren. Daher muss auch der Bundesrat für die als Besuchergruppenführer für die Länderkammer tätigen Arbeitnehmer Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung im Umfang von ca. 15.000,00 Euro nachzahlen. Der Bundesrat hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Zur Ermittlung der Höhe der Nachzahlungen ist nach einem neuen Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: L 6 R 105/09) das gezahlte Honorar als fiktiver Nettolohn heranzuziehen. Die Nachzahlungen errechnen sich danach aus der Hochrechnung des fiktiven Bruttolohnes. Dies gilt unabhängig von einer Kenntnis oder einer Absicht von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Mietrecht

Kosten der Öltankreinigung sind umlagefähig
(Herausgegeben am 11/11/2009)

Mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. November 2009 (VIII ZR 221/08) steht fest: der Vermieter ist berechtigt, angefallene Kosten für die Reinigung des Öltanks in die Betriebskosten einzustellen. Diese Kosten stellen nach § 2 Nr. 4 Buchst. a BetrKV umlagefähige Betriebskosten dar. Sie sind als Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage ausdrücklich in den Kosten der Reinigung der Anlage, wozu auch der Brennstofftank gehört, aufgeführt. Insbesondere handelt es sich nicht um – nicht umlagefähige – Instandhaltungskosten, so der Bundesgerichtshof. Die von Zeit zu Zeit erforderlich werdende Reinigung des Öltanks dient gerade nicht der Vorbeugung oder der Beseitigung von Mängeln an der Substanz der Heizungsanlage, sondern der Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit und stellt damit keine Instandhaltungsmaßnahme dar. Ferner handelt es sich auch - wie nach § 2 Nr. 4 Buchst. a BetrKV erforderlich - um "laufend entstehende" Kosten, auch wenn Tankreinigungen nur in Abständen von mehreren Jahren durchgeführt werden.

Weiterhin hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, die jeweils nur im Abstand von mehreren Jahren anfallenden Tankreinigungskosten auf mehrere Abrechnungsperioden aufzuteilen. Sie dürfen vielmehr – ebenso wie etwa die im vierjährigen Turnus entstehenden Kosten der Überprüfung einer Elektroanlage (BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 – VIII ZR 123/06, NJW 2007, 1356) – grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen.

Bußgeld

Geblitzt und freigesprochen
(Herausgegeben am 11/7/2009)

Mit einem neuen Urteil des Amtsgerichts Dillenburg (Az.: 3 OWi 2 Js 54432/09) wurde ein Autofahrer vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 56 km/h freigesprochen, weil nach übereinstimmender Aussage von vier Sachverständigen das Messgerät PoliScanSpeed keiner nachträglichen Richtigkeitskontrolle unterzogen werden konnte.

Der Super-Blitzer Poliscan ist von der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassen und seit 2007 im Einsatz. Gerade bei unübersichtlichem Verkehr auf mehreren Spuren soll Poliscan angeblich effektiver arbeiten als andere Blitzer. Aber seit längerem bereits ist Fachleuten bekannt, dass Tempo-Messungen mit diesem Gerät ungenau sind.

BESTFORM24 rät:
Wenn Sie wegen zu schnellem Fahren geblitzt wurden, haben Sie einen Anspruch darauf, dass die Messung vor Gericht überprüft wird. Nehmen Sie Ihre Rechte war und legen Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch ein.

Mietrecht

Schadensersatzpflicht des Vermieters
(Herausgegeben am 11/6/2009)

Das Amtsgericht Frankfurt (AZ 33 C 457/09) hat in einem neuen Urteil entschieden, dass Vermieter grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet sind, wenn eine neu vermietete Wohnung nicht rechtzeitig vom Vormieter geräumt wird und dem Nachmieter Kosten entstehen.

In diesem Fall war der Mieter durch ein Maklerbüro an die Wohnung gekommen und hatte eine entsprechende Maklercourtage gezahlt. Nach dem Abschluss des Mietvertrages stellte sich jedoch heraus, dass der Vormieter die Wohnung nicht wie vereinbart räumen werde. Der Mieter nahm daraufhin Abstand von dem Vertrag und forderte vom Vermieter Schadensersatz in Höhe der umsonst aufgewandten Maklercourtage.

Nach Auffassung des Amtsgerichts ist allerdings der Vermieter alleiniger Vertragspartner des Mieters. Deshalb könne die Schadensersatzforderung auch nur gegen ihn geltend gemacht werden. Allerdings wies das Gericht auch auf die Möglichkeit des Vermieters hin, später den Vormieter in Anspruch zu nehmen.

Handyverbot

Kein Bußgeld trotz Telefon am Ohr
(Herausgegeben am 11/5/2009)

Das Oberlandesgericht stellte in einem neuen Beschluss (Az. 82 Ss-OWi 93/09) fest, dass ein Autofahrer, der mit dem schnurlosen Festnetz-Telefon außerhalb der Reichweite seiner Basisstation erwischt wird, keinen Bußgeldbescheid befürchten muss. Festnetz-Handgeräte seien bei einer Autofahrt technisch nicht einsetzbar, da mit ihnen ab einer Entfernung von 200 Metern zum Haus keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich sei, so die Richter. Es gebe auch keinen Anlass, den Anwendungsbereich des Handyverbots auf Festnetz-Teile zu erweitern. Im entschiedenen Fall hatte ein Mann eigentlich zum Handy greifen wollen und nur aus Versehen und Zerstreutheit das Mobilteil seines Festnetzanschlusses erwischt. Damit am Ohr war er in eine Polizeikontrolle geraten.

Gaslieferungsverträge

Unwirksame Preisanpassungsklauseln
(Herausgegeben am 11/2/2009)

Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs vom Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. VIII ZR 320/07) sind Preisanpassungsklauseln in vielen Erdgas-Sonderverträgen, die zwischen 1990 und 2001 geschlossen wurden, unwirksam. Die von vielen Gasversorgern verwendeten Formulierungen ("behalten sich … vor", "sind berechtigt") lassen zumindest eine Auslegung zu, nach der das Unternehmen zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet ist, nach gleichlaufenden Maßstäben zu bestimmten Zeitpunkten eine Preisanpassung nach unten vorzunehmen, wenn die Gasbezugskosten seit Vertragsschluss oder seit der letzten Preisanpassung gesunken sind. Damit hat das Unternehmen die Möglichkeit, durch die Wahl des Preisanpassungstermins erhöhten Bezugskosten umgehend, niedrigeren Bezugskosten jedoch nicht oder erst mit zeitlicher Verzögerung durch eine Preisänderung Rechnung zu tragen.

Mietrecht & Jobcenter

Keine fristlose Kündigung des Vermieters wegen verspäteter Zahlungen des Jobcenter
(Herausgegeben am 10/26/2009)

Dank eines neuen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 2009 (Az. VIII ZR 64/09) ist der Vermieter nicht berechtigt, das Mietverhältnis gemäß § 543 Abs. 1 BGB wegen unpünktlicher Mietzahlungen fristlos zu kündigen, wenn die Verspätung der Zahlungen vom Jobcenter verursacht wird. Im vorgelegenen Fall hatte das Jobcenter die Mietzahlungen jeweils einige Tage nach der Fälligkeit (3. Werktag eines Monats) angewiesen und war trotz Vorlage der Abmahnungen des Vermieters nicht bereit, die Mietzahlungen früher anzuweisen.

Für die Beurteilung, ob ein Grund zur fristlosen Kündigung gegeben ist, bedarf es der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Bei dieser Interessenabwägung ist auch zu berücksichtigen, wenn der Mieter auf staatliche Sozialleistungen angewiesen ist und die eingetretenen Zahlungsverzögerungen von jeweils einigen Tagen darauf beruhen, dass das Jobcenter nicht zu einer früheren Zahlungsanweisung bereit ist.

Ein Mieter muss sich auch nicht ein etwaiges Verschulden des Jobcenters zurechnen lassen. Das Jobcenter handelt bei der Übernahme der Mietzahlungen nicht als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) des Mieters, sondern nimmt ihm obliegende hoheitliche Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr. Der Mieter schaltet die Behörde auch nicht als Hilfsperson zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietverhältnis ein. Vielmehr wendet er sich an die staatliche Stelle, um den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Jobcenter anschließend die Kosten der Unterkunft an den Hilfebedürftigen selbst zahlt oder direkt an den Vermieter überweist.

Kfz-Garantievertrag

Unzulässige Garantiebeschränkungen
(Herausgegeben am 10/22/2009)

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14. Oktober 2009 (Az. VIII ZR 354/08) entschieden, dass ein Garantiegeber für ein Kfz nicht deswegen von seiner Zahlungspflicht befreit ist, weil der Käufer die vom Hersteller vorgesehene 90.000-km-Inspektion nicht hat durchführen lassen. Die von der Garantiegesellschaft verwendete Inspektionsklausel, wonach der Käufer die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs- oder Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber durchführen lassen muss, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Garantienehmer gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dem Käufer ist es nach Auffassung des Gerichts in vielen Fällen nicht zumutbar, das gekaufte Fahrzeug in der Werkstatt des Verkäufers warten zu lassen. Dem trägt die Klausel nicht angemessen Rechnung.

Gleichfalls nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist eine Garantiebestimmung, wonach der Garantiegeber zu Leistungen aus der Garantie erst nach Vorlage einer Reparaturrechnung verpflichtet ist. Durch eine in diesem Sinne verstandene Klausel würde der Käufer in mehrfacher Hinsicht unangemessen benachteiligt. Zum einen müsste er die Reparatur vorfinanzieren und könnte deshalb, soweit er dazu nicht in der Lage ist, von der Beklagten überhaupt keinen Ersatz erlangen. Ferner müsste der Käufer, um die Garantieleistung zu erhalten, unter Umständen eine Reparatur durchführen, die unwirtschaftlich ist, weil die Reparaturkosten den Höchstbetrag der Kostenerstattung gemäß der Garantiebedingungen oder sogar den Wert des Fahrzeugs deutlich übersteigen. Die in den Garantiebedingungen versprochene Funktionsgarantie für bestimmte Fahrzeugteile würde damit für den Käufer unter Umständen weitgehend wertlos.

Mietrecht

Kein Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
(Herausgegeben am 9/30/2009)

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30. September 2009 (Az. VIII ZR 238/08) entschieden, dass ein Mieter keinen Anspruch auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hat, wenn der Mietvertrag hierzu keine besondere Vereinbarung enthält. Eine Verpflichtung zur Auskunft über das Bestehen oder Nichtbestehen von Mietschulden würde voraussetzen, dass der Mieter über Art und Umfang seiner Mietverbindlichkeiten im Ungewissen ist. Dies ist aber in der Regel nicht der Fall, weil jeder Mieter unter Zuhilfenahme seiner Zahlungsbelege sowie der von dem Vermieter gemäß § 368 BGB erteilten Quittungen über die von dem Mieter geleisteten Zahlungen ohne weiteres feststellen kann, ob alle mietvertraglich geschuldeten Zahlungen geleistet sind.

Mietrecht

Behördliche Nutzungsuntersagung ist kein Mangel
(Herausgegeben am 9/22/2009)

Als Mieter sind Sie zur Mietminderung nicht berechtigt, wenn Teile der Mieträume wegen Verstoßes gegen öffentlich-rechtliche Bauvorschriften nicht zum Wohnen geeignet sind. Mit Urteil vom 16. September 2009 (Az. VIII ZR 275/08) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Mietminderung wegen einer behördlichen Nutzungsuntersagung ausscheidet. Vielmehr seien die betroffenen Räume bei der Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche zu berücksichtigen, da die Räume als Wohnraum vermietet wurden. Eine öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkung berechtigt jedoch nicht zur Minderung der Miete, weil die Nutzbarkeit der Räume solange nicht eingeschränkt ist, solange die zuständige Behörde nicht einschreitet.

Kaufrecht

Wertersatz bei Rücktritt vom Kaufvertrag
(Herausgegeben am 9/18/2009)

Bislang musste der Käufer einer Sache nach seinem Rücktritt den Wert der Nutzung der gekauften Sache ersetzen. Beim Rücktritt vom Autokaufvertrag, zum Beispiel, musste der Käufer über möglicherweise vorhandene Beschädigungen hinaus auch für die bis zur Rückgabe gefahrenen Kilometer Wertersatz an den Verkäufer leisten.
Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 17. April 2008 stand die Frage, ob diese Regelung des Deutschen Rechts gegen Europäisches Recht verstößt.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16. September 2009 (Az. VIII ZR 243/08) entschieden, dass auch bei einem Verbrauchsgüterkauf dem Verkäufer im Falle der Rückabwicklung des Vertrages nach § 346 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Gebrauchsvorteile des Fahrzeugs während der Besitzzeit des Käufers zusteht. Insbesondere stehe das Europäische Recht dem nicht entgegen, da sich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf das Recht des Verbrauchers auf Ersatzlieferung bezieht, nicht aber auf eine Rückabwicklung des Vertrages.
Daher bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass der Käufer im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag für eine Nutzung der Kaufsache Wertersatz leisten muss.

Arbeitsrecht

Raucherpause während der Arbeitszeit?
(Herausgegeben am 9/17/2009)

Das Arbeitsgericht Duisburg hat entschieden (Az. 3 Ca 1336/09): Wenn Sie als Arbeitnehmer in der Raucherpause wiederholt das Ausstempeln "vergessen", riskieren Sie die fristlose Kündigung. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Zeiterfassung auch für Raucherpausen wirksam vereinbart wird. Weiterhin ist eine solche Kündigung auch erst nach mindestens zwei Abmahnungen des Arbeitgebers wegen der Pflichtverletzung zulässig. Ändert der Arbeitnehmer allerdings trotz dieser Abmahnungen sein Verhalten nicht, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung. Eine Kündigungsschutzklage wäre in einem solchen Fall erfolglos.

Mietrecht

Ist Arbeiten in der Mietwohnung erlaubt?
(Herausgegeben am 9/15/2009)

Die gewerbliche Nutzung der Mietwohnung ist grundsätzlich von der Erlaubnis des Vermieters abhängig. Versagt der Vermieter die Erlaubnis, darf der Mieter die Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen. Anderenfalls riskiert der Mieter die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
Allerdings muss der Vermieter eine teilweise berufliche Nutzung einer Mietwohnung erlauben, wenn andere Mieter dadurch nicht gestört werden und die Wohnung nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Reger Publikumsverkehr ist dabei ein Ausschlussgrund für die dauerhafte Berufsausübung in der Wohnung, z.B. bei Nutzung als Ingenieurbüro (Landgericht Schwerin Az. 6 S 96/94).
Auch ein Kosmetikstudio in der Wohnung darf der Vermieter verbieten, da dadurch Laufkundschaft angezogen wird. (Landgericht Berlin Az. 63 S 51/87).
Terminabsprachen von zu Hause aus (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Az. 3 C 548/91) und die Erledigung büromäßiger Arbeit abends und am Wochenende sind dagegen keine gewerbliche Wohnungsnutzung und daher erlaubt (Landgericht Stuttgart Az. 16 S 327/91).

Schadensersatzrecht

Mit der Reparatur nicht bummeln
(Herausgegeben am 9/14/2009)

Das Landgericht Hanau (Az. 9 O 650/08) stellte fest, dass ein Fahrzeugeigentümer, der mit der Reparatur seines unfallbedingt beschädigten Fahrzeuges bummelt (neun Monate), keine Nutzungsentschädigung für die Dauer der Reparatur geltend machen könne.
Durch zu langes Warten mit der Reparatur des Fahrzeuges zeige der Eigentümer, dass er eigentlich gar keinen "Nutzungswillen" habe. Dieser allerdings ist Voraussetzung für einen Ausfall der Nutzungsmöglichkeit während der Reparaturdauer. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Eigentümer das Fahrzeug längere Zeit stehen lässt und gar nicht nutzt. Nutzungsentschädigung erhalten Sie auch dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug später reparieren lassen, das Fahrzeug aber in der Zwischenzeit weiter gewohnheitsgemäß nutzen.

Versicherungsrecht

Fahrlässiger Sturmschaden
(Herausgegeben am 9/10/2009)

Eine Hausratversicherung haftet für einen entstandenen Schaden dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden selbst grob fahrlässig verursacht hat. Eine solche grobe Fahrlässigkeit liegt nach Ansicht des Amtsgerichts München auch dann vor, wenn eine Außenmarkise bei einem Sturm der Windstärke 8 nicht eingefahren werde. Wird die Markiese deshalb durch ein Unwetter beschädigt, muss die Versicherung für den entstandenen Schaden nicht aufkommen.

Das Amtsgericht München hat darüber hinaus auch festgestellt, dass es nicht immer ausreicht, einen Schaden bei seinem Versicherungsmakler anzuzeigen. Gibt der Versicherungsmakler die Schadensmeldung nicht an die Versicherung weiter, so geht dies zu Lasten des Versicherungsnehmers. Der Makler im Verhältnis zur Versicherung nicht berechtigt, für die Versicherung Erklärungen entgegenzunehmen. Fehler des Maklers können der Versicherung daher nicht angelastet werden.

Neue Gesetze

Was sich am 01.09.2009 alles ändert
(Herausgegeben am 8/31/2009)

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung bereits verfasst haben, können Sie ab dem 01. September 2009 auf die Wirksamkeit Ihrer Verfügung vertrauen. Dank einer Änderung des Betreuungsrechts gibt es nun eine Regelung der Patientenverfügung. Auf dieser Grundlage können Sie als Erwachsener für den Fall, dass Sie nicht mehr einwilligungsfähig sein sollten, bestimmen, ob und in welchem Umfang Sie medizinische Behandlungen wünschen oder untersagen. Der Patientenwille ist nunmehr bindend.

Das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs soll den berechtigten Ex-Partner davor schützen, dass der andere Vermögen verschleitert. Dies erfolgt durch Schaffung einheitlicher Stichtage für die Berechnung von Zugewinn oder Ausgleichsforderungen. In die Berechnung werden nun auch Schulden einbezogen, die ein Partner in die Ehe bringt. Dieses Gesetz gilt allerdings nur für Ehen im sogenannten gesetzlichen Güterstand.

Neben dem Zugewinn werden auch Rentenansprüche gerechter verteilt. Nach den neuen Regelungen sollen beide Ehepartner gleichermaßen an gemeinsam erwirtschafteten Rentenansprüchen teilhaben. Statt des bisherigen Einmalausgleichs erfolgt nun eine Teilhabe an allen Versorgungsarten inklusive privater und betrieblicher Altersvorsorgen. Dies gilt für alle Scheidungsverfahren, die ab dem 01. September 2009 eingeleitet werden.

Mit der Aussicht auf Strafmilderung sollen Beteiligte schwer aufklärbarer Straftaten dazu gebraucht werden, Ihr Wissen um die Tat zu offenbaren.

Alle börsennotierten Aktiengesellschaften müssen ab sofort alle für die Hauptversammlung relevanten Unterlagen auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Aktionäre können per Online-Zuschaltung, Stimmabgabe per Briefwahl oder auf elektronischem Weg an der Hauptversammlung teilnehmen.

Streitigkeiten zwischen Mandant und Anwalt soll eine neue Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft klären. Mandant und Anwalt können dort Auseinandersetzungen vor einem unparteiischen Schlichter schnell und sparsam beilegen.

Zum Schutz personenbezogener Daten muss die Einwilligung zur Datenweitergabe, Verarbeitung oder Nutzung zu Werbezwecken schriftlich erteilt, bestätigen oder elektronisch protokolliert werden.

Eine Erweiterung des Bundesdatenschutzgesetzes regelt, wann und in welchem Umfang der Arbeitgeber Daten seiner Mitarbeiter vor der Einstellung, im und nach dem Beschäftigungsverhältnis erheben und verwenden darf. Neu ist auch die Regelung des Sonderkündigungsschutzes des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Die Mindestlöhne steigen bis 2011 in Westdeutschland sowie Berlin um 1,2 bis 2,8 Prozent und in Ostdeutschland um 8,3 Prozent.

Mit einem Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung wird Minderjährigen der Besuch des Solariums verboten.

Straßenverkehrsrecht

Verkehrsberuhigung setzt Vorfahrt außer Kraft
(Herausgegeben am 8/26/2009)

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs (Az: VI ZR 8/07) stellte dieses fest, dass ein Fahrer, der mit seinem Fahrzeug aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommt, grundsätzlich keine Vorfahrt hat. Dies gilt nach Meinung der Richter auch dann, wenn der Abstand zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Einmündung in die Hauptstraße maximal 30 Meter beträgt. Allerdings ist auch der vorfahrtsberechtigte Fahrer auf der Hauptstraße zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet, da er anderenfalls eine Teilschuld an einem Verkehrsunfall tragen müsse.

Versicherungsrecht

Bei erheblichem Schaden muss Neuwert ersetzt werden
(Herausgegeben am 8/24/2009)

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (AZ: 5 U 29/08) liegt ein erheblicher Schaden dann vor, wenn er durch einen Austausch von Teilen nicht folgenlos beseitigt werden kann. Aus diesem Grund sei die Fahrzeugversicherung nach Ansicht der Richter verpflichtet, den Neuwagenpreis zu erstatten, wenn das Fahrzeug erst kürzllich zum ersten Mal zugelassen wurde, im vorliegenden Fall gerade mal sechs Tage.
Allerdings gehen einige andere Gerichte davon aus, dass der Schaden den Fahrzeugwert um mindestens 30 Prozent reduzieren müsse, um als erheblich zu gelten. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs liegt noch nicht vor.

Kaufrecht

Luxus-Cabrios dürfen nicht pfeifen
(Herausgegeben am 8/22/2009)

Das Landgericht Coburg stellte fest, dass auch dann an einem Fahrzeug im Wert von knapp 100.000 EUR ein Mangel besteht, wenn dieses bei einem bestimmten Tempo nervige Pfeifgeräusche erzeugt. Insbesondere dann, wenn z.B. durch einen Sachverständigen festgestellt wird, dass die Ursache der störenden Geräusche eine identifizierbare Ursache haben, z.B. eine Stabantenne. Hierzu meinten die Richter des Landgerichts: weil es sich um ein Fahrzeug der Luxusklasse handele, sei das pfeifende Geräusch eine maßgebliche Störung des Fahrgenusses. Wenn die Summe zur Behebung des Mangels einen Betrag von mehr als 3.000,00 EUR ausmacht, bestehe sogar ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, so die Richter.

Arbeitsrecht

Kein Kopftuch in der Schule
(Herausgegeben am 8/21/2009)

Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. August 2009 (Az. 2 AZR 499/08) ist die Frage um das Kopftuch in der Schule geklärt. Eine an der Grundschule tätige Sozialpädagogin aus Nordrhein-Westphalen hatte gegen eine Abmahnung geklagt, die ihr wegen ihrer Kopfbedeckung vom Arbeitgeber erteilt wurde. Jedoch dürfen nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Lehrer und pädagogische Mitarbeiter während der Arbeitszeit keine religiösen Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes oder den religiösen Schulfrieden zu gefährden. Diese Regelung steht nach Feststellung des Bundesarbeitsgerichts im Einklang mit dem Grundgesetz sowie den nationalen und europäischen Diskriminierungsverboten. Eine Kopfbedeckung, die Haare, Haaransatz und Ohren einer Frau vollständig bedeckt, stellt eine religiöse Bekundung dar, wenn sie erkennbar als Ersatz für ein islamisches Kopftuch getragen wird. Daher verstieß sie gegen das gesetzliche Bekundungsverbot, das die Abmahnung rechtfertigte.

Versicherungsrecht

Haftung für brennendes Fahrzeug
(Herausgegeben am 8/20/2009)

Mit Urteil des Bundesgerichtshof (Az: VI ZR 210/06) lehnte dieses die Haftung eines Halters eines Fahrzeuges ab, durch dessen brennendes Fahrzeug ein weiteres Fahrzeug in Brand gesetzt wird. Im entschiedenen Fall war das Feuer von einem aufgrund Brandstiftung brennenden Pkw auf ein anderes Auto übergesprungen. Die Richter lehnten jedoch jegliche Haftung des Halters des in Brand gesetzten Fahrzeuges ab und sahen keinen örtlichen oder zeitlichen Zusammenhang des zweiten Fahrzeugbrandes mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des mutwillig angezündeten Autos. Insbesondere habe die Brandstiftung nichts mit dem Straßenverkehr zu tun, für den die Regeln über die allgemeine Betriebsgefahr aufgestellt sind.

Straßenverkehrsrecht

Handyverbot gilt auch für Fahrlehrer
(Herausgegeben am 8/18/2009)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde eines Fahrlehrers gegen eine vom Amtsgericht verhängte Geldbuße abgewiesen. Das BVerfG meint, dass ein Fahrlehrer während der Ausbildung eines Fahrschülers nicht mit dem Handy telefonieren darf, auch wenn er nur Beifahrer ist. Den Einwand, dass eine Fahrschülerin und nicht der Fahrlehrer selbst den Wagen lenkte, macht aus Sicht des Gerichts keinen Unterschied. Ein Fahrlehrer ist auch auf dem Beifahrersitz der verantwortliche Führer des Fahrzeugs und muss das Handyverbot beachten, als ob er selbst am Steuer säße.

Mietrecht

Wer muss den Rasen mähen?
(Herausgegeben am 8/16/2009)

Laut einem Urteil des Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Az.: 812 C 82/08) muss der Mieter den Garten regelmäßig pflegen, wenn er diesen per Vertrag überlassen bekommt. Hierzu gehört üblicherweise, dass der Mieter von April bis Oktober zweimal im Monat der Rasen mäht, Hecken, Obstbäume und Ziersträucher einmal jährlich schneidet und Blumenbeete und Wege von Unkraut freihält. Erledigt der Mieter die Arbeiten nicht, könne ihm der Vermieter nach Ansicht des Amtsgerichts eine Frist setzen, nach deren Ablauf Schadensersatz verlangt werden kann.

Mängelbeseitigungsfrist

Kaufvertrag
(Herausgegeben am 8/13/2009)

Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes vom Urteil vom 12. August 2009 (VIII ZR 254/08) ist es ausreichend, wenn der Käufer den Verkäufer auffordert, den Mangel "umgehend" zu beseitigen. § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB setzt für die Geltendmachung von Schadensersatz statt Leistung wegen eines behebbaren Mangels der Kaufsache voraus, dass der Käufer dem Verkäufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt hat. Der BGH legte hierzu fest, dass es für die erforderliche Fristsetzung des Käufers ausreicht, wenn der Käufer den Verkäufer auffordert, den Mangel "umgehend" zu beseitigen. Die Angabe eines bestimmten (End-) Termins oder Zeitraums ist für die Bestimmung einer angemessenen Frist nicht erforderlich. Eine Frist ist ein bestimmter oder bestimmbarer Zeitraum. Mit der Aufforderung zur umgehenden Nacherfüllung wird eine zeitliche Grenze gesetzt, die aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalls bestimmbar ist. Dem Zweck der Fristsetzung, dem Schuldner vor Augen zu führen, dass er die Leistung nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt erbringen kann, sondern dass hierfür eine zeitliche Grenze besteht, wird auf diese Weise hinreichend Genüge getan.

Bußgeld

Absurdes Knöllchen
(Herausgegeben am 8/1/2009)

Sind Sie Motorradfahrer? Dann stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, weil Sie unangeschnallt gefahren sein sollen.
Laut einem Bericht der «Augsburger Allgemeinem» (Samstagausgabe) soll ein 46-jähriger Münchner Motorradfahrer 53 Euro zahlen, weil er laut Bußgeldbescheid auf seinem Motorrad «den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt» habe. In dem der Zeitung vorliegenden Schreiben heißt es ausdrücklich, dass der Mann in der fraglichen Nacht am 25. Mai 2009 auf einem BMW-Motorrad unterwegs gewesen sei. Als Zeugen weist der Strafzettel einen Polizeiobermeister aus.
Ob Schlampigkeit der Behörde oder einen Zahlendreher hinter dem Fall steht, kann nur vermutet werden. In solchen Fällen ist das automatisierte Verfahren eher ein Fluch, weil kein Mensch mehr nachschaut.

Arbeitsrecht

Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen den Betriebsübergang
(Herausgegeben am 7/27/2009)

Das Bundesarbeitsgericht hat Urteil vom 23. Juli 2009 (Az. 8 AZR 357/08) entschieden, dass eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung des Arbeitnehmers über einen beabsichtigten Betriebsübergang die einmonatige Frist für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber gem. § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht in Lauf setzt. Das Recht zum Widerspruch kann allerdings verwirken. Eine Verwirkung des Widerspruchsrechts liegt insbesondere dann vor, wenn der Arbeitnehmer durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem Betriebserwerber über sein Arbeitsverhältnis disponiert. Auf diesen Umstand kann sich der alte Arbeitgeber berufen, egal, wann er vom Abschluss des Aufhebungsvertrages Kenntnis erlangt.

Arbeitsrecht

Gleichbehandlungsgesetz
(Herausgegeben am 7/23/2009)

Als Beschäftigte/r haben Sie nach § 13 Abs 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn Sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen einer Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen.

Nach § 14 Abs. 1 AGG haben Sie sogar das Recht, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, wenn der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung der Belästigung am Arbeitsplatz ergreift und soweit dies zu Ihrem Schutz erforderlich ist.

Der Betriebsrat ist berechtigt, bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach dem AGG wahrnehmen können, mitzuwirken. Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 21. Juli 2009 (Az. 1 ABR 42/08) feststellte, hat der Betriebsrat dagegen kein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, wo der Arbeitgeber die Beschwerdestelle errichtet und wie er diese personell besetzt. Hierbei handelt es sich um mitbestimmungsfreie organisatorische Entscheidungen. Errichtet der Arbeitgeber eine überbetriebliche Beschwerdestelle, steht das Mitbestimmungsrecht beim Beschwerdeverfahren nicht dem örtlichen Betriebsrat, sondern dem Gesamtbetriebsrat zu.

Mietrecht

Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft
(Herausgegeben am 7/20/2009)

Mit Urteil vom 16. Juli 2009 (Az. VIII ZR 231/08) hat der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine aus mehreren Gesellschaftern bestehende BGB-Gesellschaft als Vermieter einem Mieter grundsätzlich wegen Eigenbedarfs eines ihrer Gesellschafter nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kündigen darf. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft durch Erwerb des Mietwohnraums gemäß § 566 Abs. 1 BGB in den Mietvertrag eingetreten ist.

Internetrecht

Angabe von Versandkosten im Internet
(Herausgegeben am 7/20/2009)

Die Preisangabenverordnung schreibt jedem Händler vor, dass er Liefer- oder Versandkosten, die neben dem Warenpreis anfallen, anzugeben hat. Diese Angaben müssen auch bei Angeboten im Internet leicht erkennbar sein.
In einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2009 (Az. I ZR 140/07) stellte das Gericht klar, dass auch in Preisvergleichslisten (auch Preisroboter) auf einen Blick erkennbar sein muss, ob der angegebene Preis die Versandkosten enthält oder nicht. Denn die Aussagekraft eines als Rangliste dargestellten Preisvergleichs hängt von auch von der Angabe der Versandkosten ab. Daher ist es nicht ausreichend, die Versandkosten erst anzugeben, wenn sich der Kunde mit einem bestimmten Angebot näher befasst.

Arbeitsrecht

Gleichbehandlung bei der Lohnerhöhung
(Herausgegeben am 7/16/2009)

Das Bundesarbeitsgericht stellte mit Urteil vom 15. Juli 2009 (5 AZR 486/08) fest, dass der Arbeitgeber aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet ist, seine Arbeitnehmer bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Deshalb darf er auch im Falle einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung Unterschiede nur aus sachlichen Gründen machen. Der Arbeitgeber muss die Anspruchsvoraussetzungen so abgrenzen, dass nicht ein Teil der Arbeitnehmer sachwidrig oder willkürlich von der Vergünstigung ausgeschlossen wird.

Insbesondere ist es nicht sachwidrig oder willkürlich, Arbeitnehmer von einer Lohnerhöhung auszunehmen, die einem vorherigen Einkommensverlust (z.B. Kürzung des Urlaubsgeldes) nicht zugestimmt hatten.

Gaslieferungsvertrag

Unwirksame Preisanpassungsklauseln
(Herausgegeben am 7/15/2009)

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 15. Juli 2009 (Az. VIII ZR 225/07) entschieden, dass Preisanpassungsklauseln in einem Gasversorgungs-Sondervertrag unwirksam sind, wenn Sie folgenden Wortlaut haben:
"Der Gaspreis folgt den an den internationalen Märkten notierten Ölpreisen. Insofern ist die der Gaspreislieferant berechtigt, die Gaspreise auch während der laufenden Vertragsbeziehung an die geänderten Gasbezugskosten anzupassen. Die Preisänderungen schließen sowohl Erhöhung als auch Absenkung ein."

Hierzu hat der Bundesgerichtshofs entschieden, dass eine auf der Grundlage dieser Klausel vorgenommenen Erhöhungen der Erdgaspreise unwirksam ist, weil die Preisanpassungsregelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist und dem Gasversorger deshalb ein Recht zur einseitigen Änderung des Gaspreises nicht zusteht.

Nach Auffassung des Gerichts ist allerdings eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV unverändert übernimmt, nicht unwirksam. Nur die beanstandete Klausel enthält keine unveränderte Übernahme des Preisänderungsrechts nach § 4 AVBGasV, sondern weicht in zweifacher Hinsicht zum Nachteil der Kunden davon ab.§ 4 AVBGasV ermöglicht die Weitergabe von gestiegenen Bezugskosten an Tarifkunden nur insoweit, als die Kostensteigerung nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird (BGHZ 172, 315; Urteil vom 19. November 2008 – VIII ZR 138/07).

Mietrecht

Kein Heimbüro ohne Erlaubnis des Vermieters
(Herausgegeben am 7/15/2009)

Mit einem neuen Urteil vom 14. Juli 2009 (Az. VIII ZR 165/08) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Mieter geschäftliche Aktivitäten freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen hin in Erscheinung treten, nicht ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters in seiner Wohnung ausüben darf. Dies gilt auch dann, wenn über diese Frage keine Regelung im Mietvertrag getroffen wurde. Der Vermieter kann allerdings im Einzelfall verpflichtet sein, eine Erlaubnis zu einer teilgewerblichen Nutzung zu erteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich nach Art und Umfang um eine Tätigkeit handelt, von der auch bei einem etwaigen Publikumsverkehr keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnungsnutzung. Werden für die geschäftliche Tätigkeit des Mieters Mitarbeiter in der Wohnung beschäftigt, kommt ein Anspruch auf Gestattung der gewerblichen Nutzung grundsätzlich nicht in Betracht.

Mietrecht

Unwirksame Schönheitsreparaturklausel
(Herausgegeben am 7/10/2009)

Vereinbarungen in Mietverträgen, wonach der Mieter als Schönheitsreparaturen folgende Arbeiten fachgerecht auszuführen hat:
"... Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Reinigen und Abziehen und Wiederherstellung der Versiegelung von Parkett, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre sowie der Türen und Fenster ... " sind unwirksam. Dies begründete der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 18. Februar 2009 - (VIII ZR 210/08) damit, dass dem Mieter mit dieser Klausel auch der Außenanstrich der Fenster sowie der Wohnungseingangstür, der Balkontür und darüber hinaus der Anstrich der Loggia auferlegt werde. Darin liege eine Benachteiligung des Mieters, weil diese Arbeiten nicht unter den Begriff der Schönheitsreparaturen nach § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung fallen.

Reiserecht

Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren in 2 Jahren
(Herausgegeben am 7/10/2009)

Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Reiseveranstalters, die vorsehen, dass vertragliche Ansprüche des Reisenden, für die nach dem Gesetz eine zweijährige Verjährungsfrist gilt, in einem Jahr nach Reiseende verjähren, sind unwirksam. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Reisebedingungen im Katalog des Reiseanbieters abgedruckt sind, den der Reisende im Reisebüro bei der Buchung der Reise vorlegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hielt es für nicht zumutbar, im Reisebüro die Reisebedingungen in einem dort ausliegenden Katalog zu studieren (Urteil vom 26. Februar 2009 - Xa ZR 141/07).

Internetrecht

Haftung des Ebay Mitgliedes
(Herausgegeben am 7/10/2009)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Ebay Mitglied bei Zugriff einer unberechtigten Person auf den Ebay Account mangels Vorsatzes für die von dem Dritten möglicherweise begangenen Rechtsverletzungen nicht als Mittäter oder Teilnehmer haftet. Es kommt jedoch eine Haftung des Ebay Mitgliedes als Täter einer Schutzrechtsverletzung sowie eines Wettbewerbsverstoßes in Betracht, weil er nicht hinreichend dafür gesorgt habe, dass der Dritte, z.B. die der Ehepartner, keinen Zugriff auf die Kontrolldaten des Mitgliedskontos erlangte. Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskontos gelangt sei, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert habe, muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte. Der selbständige Zurechnungsgrund für diese Haftung bestehe in der von dem Inhaber des Mitgliedskontos geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei eBay gehandelt habe und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden könne.

Kfz-Kauftrag

BGH zu Standzeit eines Kfz
(Herausgegeben am 7/10/2009)

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. März 2009 (VIII ZR 34/08) entschieden, dass eine Standzeit und Stilllegungsdauer von 19 Monaten bei einem Gebrauchtfahrzeug grundsätzlich nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Eine allgemeingültige Antwort auf die Frage, welche Standzeit üblich ist, ist schon deshalb nicht möglich, weil die Standzeit eines Gebrauchtwagens stark von der jeweiligen Marktlage abhängt. Außerdem lässt sich allein auf statistischer Grundlage keine Aussage dazu treffen, welche Käufererwartung hinsichtlich der Standzeit objektiv berechtigt ist. Denn die Standzeit des Fahrzeugs ist für den Gebrauchtwagenkäufer nicht als solche, sondern allein im Hinblick auf mögliche standzeitbedingte Schäden von Interesse. Ob sich derartige Mängel einstellen, hängt von vielen Faktoren, insbesondere davon ab, unter welchen Bedingungen und mit welchen Vorsorgemaßnahmen ein stillgelegtes Fahrzeug abgestellt wird. Geschieht dies unter ungünstigen Bedingungen und/oder ohne fachmännische Vorbereitung, können schon nach kurzer Standzeit Korrosions- und andere Schäden auftreten. Umgekehrt kann bei fachmännischem Vorgehen der Zustand eines auch längere Zeit stillgelegten Fahrzeugs besser sein als der gleichaltriger Fahrzeuge ohne Standzeit. Deshalb ist hinsichtlich der Frage, ob ein verkaufter älterer Gebrauchtwagen wegen einer dem Verkauf vorausgegangenen längeren Standzeit im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB frei von Sachmängeln ist, – anders als bei der Standzeit eines Jahreswagens bis zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung (BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 180/05, NJW 2006, 2694, Tz. 11) – grundsätzlich nicht auf die Standzeit als solche abzustellen, sondern darauf, ob bei dem Fahrzeug keine Mängel vorliegen, die auf die Standzeit zurückzuführen sind und die gleichartige Fahrzeuge ohne entsprechende Standzeit üblicherweise nicht aufweisen.

Mieterhöhung

Mieterhöhung bei abweichender Größe
(Herausgegeben am 7/9/2009)

Der Bundesgerichthof hat am 8. Juli 2009 (VIII ZR 205/08) entschieden, dass bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche auch dann zugrunde zu legen ist, wenn die Wohfläche kleiner ist, als im Mietvertrag vereinbart. Dies gilt allerdings nur, wenn die Flächenabweichung nicht mehr als 10 % beträgt. Weicht die Wohnfläche mehr als 10% von der vertraglich vereinbarten Fläche ab, so kann der Mieter nicht nur eine Änderung der Miete verlangen, sondern auch der Mieterhöhung widersprechen, wenn dieser die größere Fläche zugrundeliegt.

Die Richter führten aus, dass die vertragliche Festlegung einer größeren Wohnfläche keine Vereinbarung sei, die zum Nachteil des Mieters von den Bestimmungen der §§ 557, 558 BGB über Mieterhöhungen abweicht. Deshalb sei diese auch nicht gemäß 557 Abs. 4 bzw. § 558 Abs. 6 BGB unwirksam. Vielmehr betreffend diese Schutzvorschriften nur solche Vereinbarungne, welche die formellen oder materiellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB verändern.

Mietrecht

Videoüberwachung im Fahrstuhl unzulässig
(Herausgegeben am 7/7/2009)

Das Berliner Kammergericht, Az. KG, 8 U 83/08, untersagte einem Berliner Vermieter die Überwachung des Aufzugs in seinem Mietshaus per Videokamera. Hierin liegt eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung, so die Richter. Das Gericht wies in seinem Urteil darauf hin, dass es auch unerheblich sei, ob ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt sei und unter dessen Beobachtung gehandelt werde. Auch eine einmalige Sachbeschädigung (Schmiererei) im Zusammenhang mit Bauarbeiten im Haus lasse das Interesse des Vermieters nicht höher wiegen als das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Mieter. Dies gelte insbesondere, da die Überwachung hier besonders eingriffsstark sei. Der Betroffene stehe der Videokamera unmittelbar Auge in Auge gegenüber.

Datenschutz

Widerspruch gegen Google Street View
(Herausgegeben am 6/12/2009)

Widerspruch gegen Google Street View
Sie sind in Deutschlands Großstädten unterwegs: geheimnisvolle schwarze Kleinwagen mit Kamera-Aufbauten auf dem Dach. Google lässt für sein Google Street View ganze Straßenzüge abfotografieren, die demnächst online bei Google Earth bzw. Goolge Maps von Nutzer abgefahren werden können.

Was auf den ersten Blick fasziniert, erschreckt insbesondere den Deutschen Datenschutz. Möchten Sie sich selbst, Ihr Haus oder Ihren Pkw im Internet für jeden öffentlich zugänglich abgebildet sehen? Ehe Sie sich versehen und in Deckung gehen könnne, fährt an Ihnen einer dieser kleinne schwarzen Wagen langsam vorbei und Sie sind damit ohne Erlaubnis und ohne vorher gefragt zu werden abgelichtet und digitalisiert.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sorgt sich bereits um die immer umfassendere Ausleuchtung persönlicher Lebensumstände. Denn die User von Google Earth bzw. Google Maps können sich per Google Street View bald umfassendere Geodaten von Objekten beschaffen und hieraus Rückschlüsse auf die Bewohner, deren Lebensweise, finanzielle Situation usw. ziehen.

Als Betroffene/r können Sie bei Google gegen die Veröffentlichung Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch gegenüber Google ist auch schon möglich, bevor die Aufnahmen gefertigt werden.

Foto: süddeutsche.de

Telefonwerbung

Das neue Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung
(Herausgegeben am 5/28/2009)

Der Bundestag hat endlich das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung verabschiedet. Damit können Kunden künftig telefonisch geschlossene Verträge über Wett- und Lotteriedienstleistungen sowie Verträge über Zeitungsabos regelmäßig innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen widerrufen - so wie es bei der telefonischen Bestellung von anderen Waren jetzt auch schon der Fall ist. Die Widerrufsfrist beginnt erst dann, wenn der Kunde schriftlich über sein Recht belehrt wurde. Hat er den Vertrag fristgerecht widerrufen, braucht er ihn nicht zu erfüllen.
Das Gesetz richtet sich aber auch gegen unerwünschte Telefonwerbung. Zwar ist diese schon bisher verboten, wenn der Verbraucher nicht ausdrücklich eingewilligt hat, doch einige Firmen ließen sich davon nicht abhalten. Ihnen drohte meist schlimmstenfalls eine Klage auf Unterlassung. Künftig müssen sie mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Außerdem dürfen gewerbliche Anrufer ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Andernfalls erwartet sie eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach von einem "guten Tag für die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher".
Auch bei Verträgen, die mit einem Tarif- oder Anbieterwechsel (etwa Strom- oder Telefonverträge) verbunden sind, soll sich einiges verbessern. Bislang konnte der neue Anbieter den Vertrag mit dem alten Anbieter selbst kündigen. Entschied sich der Verbraucher dann doch gegen den neuen Anbieter, etwa weil er merkte, dass dieser gar nicht billiger ist, dann stand er zuweilen plötzlich ganz ohne Vertrag da. In Zukunft soll der neue Anbieter den Vertrag mit dem alten nur noch kündigen dürfen, wenn er einen schriftlichen Auftrag des Kunden hat.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, ist aber nicht zustimmungspflichtig.

Mietrecht

Erstattungsanspruch wegen unwirksamer Reparaturklausel
(Herausgegeben am 5/27/2009)

Nach dem neuesten Mietrechtsurteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 2009 (Az. VIII ZR 302/07) hat der Mieter gegen den Vermieter einen Erstattungsanspruch für aufgewandte Endrenovierungskosten, wenn die im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist und der Mieter in der Annahme, dazu verpflichtet zu sein, die Wohnung vor der Rückgabe endrenoviert.
In einem solchen Fall stehe dem Mieter ein Erstattungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Vermieters zu, weil der Mieter die von ihm vorgenommenen Schönheitsreparaturen aufgrund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel und damit ohne Rechtsgrund erbracht hat (§ 812 Abs. 1, § 818 Abs. 2 BGB).
Die Höhe des Erstattungsanspruches richtet sich nach dem Betrag der üblichen und angemessenen Vergütung für die ausgeführten Renovierungsarbeiten. Erledigt der Mieter die Arbeiten selbst bemisst sich der Wert der Arbeiten an dem Einsatz an freier Zeit, den Kosten für das notwendige Material und der Vergütung für die Arbeitsleistung seiner Helfer aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis. Dieser Wert ist durch das Gericht gemäß § 287 ZPO zu schätzen.

Rechtssicherheit

Rechtssicherheit mit Verträgen von BESTFORM24
(Herausgegeben am 5/12/2009)

Ein Ehepaar aus Starnberg sah keinen anderen Ausweg mehr: mit einer Kette fesselten sie einen 83-jährigen ehemaligen Notar an ein Bett. Stundenlang musste der Notar im Keller des Hauses der beiden ausharren, bis ihn eine Spezialeinheit der Polizei schließlich befreite. Hintergrund der Geiselnahme war wohl ein jahrelanger Rechtsstreit des 66 Jahre alten Mannes und seiner 59 Jahre alten Frau um eine millionenschwere Immobilie. Sie wollten offenbar die Rücknahme eines Gerichtsurteils erzwingen, bei dem es um die Zwangsvollstreckung des Grundstückes ging.
Quelle: ddp

Mietrecht

BGH: Der Vermieter darf die Versorgung mit Heizenergie unterbrechen
(Herausgegeben am 5/6/2009)

In seinem neuesten Mietrechtsurteil vom 6. Mai 2009 (XII ZR 137/07) hat der BGH entschieden, dass ein Vermieter die Versorgung einer als Cafe genutzten Mietsache mit Heizenergie unterbrechen darf, wenn der Mietvertrag durch Kündigung des Vermieters beendet wurde. Ein Anspruch des Mieters auf die Fortsetzung von Versorgungsleistungen kann sich nach dem Bundesgerichtshof nur aus dem Mietvertrag ergeben oder nach Beendigung des Mietverhältnisses im Einzelfall nach Treu und Glauben aus sogenannten nachvertraglichen Pflichten. Der Bundesgerichtshof hat beispielhaft einzelne Fallgestaltungen angeführt, in denen eine Pflicht des Vermieters auf weitere Belieferung bestehen kann. Eine Grenze für die Pflicht zur weiteren Belieferung sei aber jedenfalls dann erreicht, wenn der Vermieter hierfür kein Entgelt erhalte und ihm durch die weitere Belieferung ein Schaden drohe.

Eigenbedarfskündigung

Vorgetäuschter Eigenbedarf
(Herausgegeben am 4/9/2009)

Der Bundesgerichtshof hat in seinem neuen Urteil vom 8. April 2009 (VIII ZR 231/07) entschieden, dass ein Mieter dann Schadensersatz gegen seinen ehemaligen Vermieter geltend machen kann, wenn er auf eine erfundene Eigenbedarfs-Kündigung des Vermieters hin auszieht. Dies gilt auch dann, wenn der Eigenbedarf des Vermieters entgegen § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB (§ 564a Abs. 3 BGB aF) im Kündigungsschreiben nicht angegeben war, der Vermieter dem Mieter den Eigenbedarf aber anderweitig nachvollziehbar dargetan hat und der Mieter keine Veranlassung für Zweifel daran hatte.

Der Schadensersatzanspruch des Mieters wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich der Mieter mit dem Vermieter auf eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses geeinigt hat, obwohl er zu diesem Zeitpunkt mangels ordnungsgemäß begründeter Kündigungserklärungen (noch) nicht zur Räumung des Mietobjekts verpflichtet war. Unerheblich ist, ob der Mieter bereits zur Räumung verpflichtet war, sondern allein, ob er das Räumungsverlangen materiell für berechtigt halten durfte.

Ein solcher Schadensersatzanspruch ist nicht wegen Mitverschuldens des Mieters (§ 254 BGB) ausgeschlossen.

Arbeitsrecht

Verstoß gegen Rauchverbot kann den Job kosten
(Herausgegeben am 3/30/2009)

Verstoß gegen Rauchverbot kann den Job kosten
Arbeitnehmer müssen sich an das Rauchverbot Ihres Arbeitgebers halten.

Eine Bonner Firma kündigte einen Mitarbeiter ihres Lebensmittellagers nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit, nachdem dieser mehrfach trotz erfolgter Abmahnung gegen ein aus Gründen des Brandschutzes und zum Schutz der Lebensmittel verhängtes Rauchverbot verstieß.

Die Kündigung des Arbeitgebers ist wirksam, urteilte nach dem Arbeitsgericht Bonn nun auch das Landesarbeitsgericht Köln. Zum Rauchen habe der Lagerarbeiter in den Pausenraum gehen können. Ein mehrfacher Verstoß gegen die Anweisungen des Arbeitgebers zum Brandschutz ist derart erheblich, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar war. Dies gilt um so mehr, als die Gründe des Rauchverbotes wesentlich sind und der Arbeitnehmer bereits erfolglos abgemahnt wurde.

Immobilienkauf

Sachmangel durch Asbest
(Herausgegeben am 3/28/2009)

Sachmangel durch Asbest
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom Urteil vom 27. März 2009 (V ZR 30/08) entschieden, dass Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich erkannt wurden, einen offenbarungspflichtigen Sachmangel bei Verkauf der Immobilie darstellt. Das ist zumindest dann der Fall, wenn Baumaterialien Stoffe (z.B. Asbest) enthalten, die schon in geringen Dosen krankheitserregend wirken, und die ernsthafte Gefahr besteht, dass diese Stoffe bei üblicher Nutzung, Umgestaltung oder Renovierung des Kaufobjekts austreten. Insbesondere liege eine erhebliche Einschränkung der Nutzbarkeit eines Wohngebäudes vor, wenn übliche Umgestaltungs- Renovierungs- und Umbaumaßnahmen nicht ohne gravierende Gesundheitsgefahren vorgenommen werden können. Das gelte jedenfalls für solche Arbeiten, die üblicherweise auch von Laien und nicht nur von mit dem Umgang gefährlicher Baustoffe vertrauten Betrieben des Fachhandwerks vorgenommen würden.

Mieterhöhung

BGH: Beilage des Mietspiegels nicht erforderlich
(Herausgegeben am 3/12/2009)

BGH: Beilage des Mietspiegels nicht erforderlich
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08) ist die Beifügung des Mietspiegels zur ordnungsgemäßen Begründung des Mieterhöhungsverlangens nicht erforderlich, wenn dieser allgemein zugänglich ist. In einem solchen Fall ist es dem Mieter zumutbar, zur Prüfung der Angaben des Vermieters auf den ohne weiteres zugänglichen Mietspiegel zuzugreifen. Nichts anderes gilt, wenn die Einsichtnahme in den Mietspiegel im Kundencenter des Vermieters gewährleistet ist. Die Beifügung des Mietspiegels ist auch nicht deswegen erforderlich, um eine rechtliche Beratung des Mieters - etwa durch einen Rechtsanwalt - zu ermöglichen, weil dessen Kenntnis von dem Inhalt des Mietspiegels vorausgesetzt werden kann.

Autokauf

Kurzstreckentauglichkeit von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter
(Herausgegeben am 3/7/2009)

Kurzstreckentauglichkeit von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter
Der Bundesgerichtshof hat in seinem neuen Urteil vom 4. März 2009 (VIII ZR 160/08) entschieden, dass nach dem heutigen Stand der Technik an einem Dieselfahrzeug mit Partikelfilter kein Mangel vorliegt, wenn es im Kurzstreckeneinsatz zu technischen Problemen kommt. Der BGH führte aus, dass es für die Beurteilung, ob ein Mangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB gegeben ist, als Vergleichsmaßstab nur "Sachen der gleichen Art" herangezogen werden können. Wenn daher, wie im konkreten Fall vorgelegen, gerade ein Dieselpartikelfilter die Ursache für den geltend gemachten Mangel ist, dann können nicht als "Sachen der gleichen Art" Dieselfahrzeuge herangezogen werden, die nicht über einen solchen Partikelfilter verfügen. Derzeit sind nach dem derzeitigen Stand der Technik Fahrzeuge aller Hersteller, die mit einem Dieselpartikelfilter ausgestattet sind, für einen überwiegenden Kurzstreckeneinsatz nicht geeignet, weil für die Regeneration des Partikelfilters eine erhöhte Abgastemperatur erforderlich ist, die im reinen Kurzstreckenbetrieb gewöhnlich nicht erreicht wird.

Arbeitsrecht

Kündigungsgrund: 1,30 EUR
(Herausgegeben am 2/23/2009)

Kündigungsgrund: 1,30 EUR
1,30 EUR können unter bestimmten Umständen wichtiger sein als 30 Jahre Betriebszugehörigkeit als Kassiererin.

Frau Barbara E. (50) war seit 30 Jahren für Ihren Arbeitgeber an der Kasse tätig. Nun wird ihr vorgeworfen, sie habe zwei Pfandbons über insgesamt 1,30 EUR unterschlagen. Der Arbeitgeber spricht die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus und gibt als Kündigungsgrund den Verlust des erforderlichen Vertrauensverhältnisses an.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab dem Arbeitgeber recht. Der dringende Verdacht einer Straftat, der von zwei Zeugen im Prozess bestätigt worden sein soll, reiche für eine fristlose Kündigung aus, so das Gericht. Damit sah es das Landesarbeitsgericht als erwiesen an, dass Barbara E. zwei Pfandbons aus dem Kassenbüro einlöste und 1,30 EUR für sich selbst behielt.

Das Gericht führte weiter aus, dass das Vertrauen des Arbeitgebers in die Zuverlässigkeit einer Kassiererin auch dann zerstört sein kann, wenn es um nur 1,30 EUR geht. Damit sei die fristlose Kündigung auch im Hinblick auf den geringen Betrag gerechtfertigt.

Foto: ddp

Rücktritt vom Kaufvertrag

Teurer Rücktritt vom Möbelkaufvertrag
(Herausgegeben am 2/20/2009)

Wer es sich anders überlegt und von einem fix und fertig unterschriebenen Kaufvertrag noch vor der Lieferung wieder zurücktritt, muss dem Händler nicht nur die inzwischen entstandenen Aufwendungen, sondern auch den entgangenen Gewinn ersetzen. Dies bestätigte auch das Amtsgericht München (Az. 264 C 32516/07).
Auch wenn es um den Kauf einer fabrikneuen Küche im Wert von 6.800 Euro geht, ist der Kaufvertrag sofort bindend. Selbst wenn sich nur drei Tage nach Vertragsabschluss herausstellt, dass der Vermieter des Käufers mit dem Einbau einer neuen Küche nicht einverstanden ist, liegt hierin kein Rücktrittsgrund.
Legt ein Verkäufer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fest, dass der Käufer bis zu 25 % pauschalierten Schadensersatz zahlen muss, ist dies zunächst nicht zu beanstanden. Der Käufer ist dann rechtlich verpflichtet, den vollen Kaufpreis zu zahlen und die Küche abzunehmen. Wenn der Verkäufer ein Rücktrittsrecht einäumt, stellt dies ein Entgegenkommen des Verkäufers dar. Zwar mögen die Aufwendungen der Küchenverkäufer in den drei Tagen seit Kaufabschluss noch nicht sonderlich hoch gewesen sein. Storniert aber der Kunde den Vertrag aus Gründen, die nur er zu vertreten hat, ist es laut Auffassung des Gerichts nur billig, zumindest zur Kompensation des entgangenen Gewinns einen pauschalierten Schadenersatz zu vereinbaren. Auch an der Höhe von 25 Prozent sei vor diesem Hintergrund nichts zu beanstanden.

Garagenmiete

Auto zu groß für Stellplatz?
(Herausgegeben am 1/28/2009)

Vor dem Abschluss eines Garagen- oder Stellplatzmietvertrages sollten sich Besitzer von übergroßen Gelände-SUV von der Größe der Stellfläche überzeugen. Wie das Amtsgericht München (423 C 11099/07) entschied, gilt der Mietvertrag auch dann, wenn der Mieter später feststellt, dass der Parkplatz für sein Fahrzeug zu klein ist. Nach Ansicht des Amtsgerichts kommt es nicht darauf an, ob der Luxus-Geländewagen auf den Parkplatz passe oder ob der Vermieter dies zugesichert habe. Denn wer ein überdurchschnittlich großes Auto habe, müsse selbst überprüfen, ob ein potenzieller Stellplatz geeignet sei. Unterlässt der Mieter dies, so handelt es sich um eigene grobe Fahrlässigkeit. Der Mieter muss dann die Konsequenzen seiner Nachlässigkeit tragen und kann den Mietvertrag nicht vorzeitig kündigen.

Wohnungsrenovierung

Endrenovierungsklausel im Wohnungsübergabeprotokoll
(Herausgegeben am 1/27/2009)

Auch wenn die Klausel zur Schönheitsreparatur im Mietvertrag unwirksam ist, kann der Mieter in einer anderen Vereinbarung zur Endrenovierung verpflichtet sein. Der Bundesgerichtshof führt in seinem aktuellen Urteil aus, dass sich zwar ein Anspruch des Vermieters auf Durchführung der Entrenovierung nicht aus der Klausel im Mietvertrag ergeben kann, weil diese einen starren Fristenplan enthält und deshalb unwirksam ist. Auch die im Mietvertrag enthaltene Endrenovierungsklausel ist unwirksam, weil sie eine Starre vom Abnutzungszustand losgelöste Endrenovierung verlangt. Eine Renovierungspflicht folgt jedoch aus der Endrenovierungsvereinbarung in dem Passus des Wohnungsübergabeprotokolls. Hier heißt es: "Herr … übernimmt vom Vermieter … die Wohnung in renoviertem Zustand. Er verpflichtet sich dem Vermieter gegenüber die Wohnung ebenfalls im renovierten Zustand zu übergeben". Diese Individualvereinbarung unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und ist somit wirksam. Durch das Übergabeprotokoll haben die Parteien nach Ansicht des BGH dem bestehenden Mietvertrag noch eine weitere Abrede hinzugefügt ohne den sonstigen Bestand an Rechten und Pflichten zu verändern.

Gewerbemiete

Schönheitsreparaturen im Gewerbemietvertrag
(Herausgegeben am 1/28/2009)

Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, wonach Schönheitsreparaturklauseln in Wohnungsmietverträgen, die starre Fristen enthalten, unwirksam sind, wurden nun auch auf Gewerbemietverträge ausgedehnt.

Bankgebühren

Unzulässige Bankgebühren
(Herausgegeben am 1/13/2009)

Besonders kreativ bei der Erfindung neuer Gebühren sind Banken. Auch wenn die Rechtsprechung bestimmte Gebühren bereits für unzulässig erklärt hat, sind diese oft noch in den Preislisten von Kreditinstituten zu finden. Als besonders dreiste können Gebühren für Bareinzahlungen und Auszahlungen auf das eigene Konto gelten (unzulässig laut BGH, Urteil vom 07.05.1996, Az.: XI ZR 217/95). Auch die Verwaltung von Freistellungsaufträgen muss gebührenfrei bleiben (BGH, Urteil vom 15.07.197, Az.: XI ZR 269/96 und XI ZR 279/96; BVerfG, Urteil vom 28.03.2000, Az.: 1 BvR 1821/97). Wird das Konto im laufenden Jahr gekündigt, müssen pauschale Jahresgebühren für EC- und Kreditkarten, zeitanteilig erstattet werden (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.12.2000, Az.: 1 U 108/99).

Sparbücher

20 Jahre altes Sparbuch - Bank muss trotzdem auszahlen
(Herausgegeben am 1/9/2009)

Eine Bank muss ein Guthaben auch dann auszahlen, wenn die letzte Eintragung im Sparbuch schon mehr als 20 Jahre zurückliegt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Bank nachweisen kann, dass sie das Geld bereits ausgezahlt hat.