Kaufrecht

Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag
(Herausgegeben am 3/30/2010)

Mit Urteil vom 14. April 2010 (VIII ZR 123/09) hat der Bundesgerichtshof eine Vertragsklausel in einem Auto-Kaufvertrag für wirksam erklärt, durch die der Schadensersatzanspruch der Fahrzeughändlerin im Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs auf zehn Prozent des Kaufpreises pauschaliert, dem Käufer aber vorbehalten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Insbesondere die Formulierung "Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist." ist hiernach wirksam. Diese Schadenspauschalierung verstößt nicht gegen das in § 309 Nr. 5 Buchst. b BGB geregelte Klauselverbot. Nach dieser gesetzlichen Bestimmung muss dem Käufer ausdrücklich der Nachweis gestattet werden, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Gesetzestext muss jedoch nicht wörtlich wiedergegeben werden. Vielmehr genügt es, wenn der Hinweis auf die Möglichkeit des Gegenbeweises einem rechtsunkundigen Vertragspartner ohne weiteres deutlich macht, dass darin die Möglichkeit des Nachweises, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden, eingeschlossen ist. Aus der Sicht eines verständigen, juristisch nicht vorgebildeten Vertragspartners liegt es auf der Hand, dass diese Klausel mit der Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens zugleich den Nachweis einschließt, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist.

Internetrecht

Verletzung der Impressumspflicht durch veraltete Angaben
(Herausgegeben am 3/26/2010)

Das Landgericht Leipzig entschied in einem neuen Urteil (Az. 01 HK O 3939/09), dass ein Impressum, das Angaben zu einem bereits abbestellten Geschäftsführer und einer veralteten Anschrift enthält, einen Verstoß gegen die gesetzlichen Impressumspflichten darstellt. Die Angaben im Impressum einer Webseite haben stets aktuell und richtig zu sein, so die Richter. Websitebetreiber, die eine überholte Postadresse und einen nicht mehr aktiven Vertretungsberechtigten im Impressum benennen, riskieren eine Abmahnung wegen dieses Wettbewerbsverstoßes.

Mietrecht

Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
(Herausgegeben am 3/25/2010)

Mit seinem Urteil vom 24. März 2010 (Az. VIII ZR 177/09) bestätigte der Bundesgerichtshof, dass Vermieter von öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum die Kostenmiete erhöhen können, wenn die beabsichtigte Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter wegen Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel im Mietvertrag gescheitert ist.

Diese Berechtigung ergibt sich aus der Tatsache, dass aufgrund der Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturenklausel nicht der Mieter, sondern der Vermieter selbst die Kosten der Schönheitsreparaturen zu tragen hat. Diese Kosten sind wiederum bei der Ermittlung der gesetzlich zulässigen Kostenmiete in Ansatz zu bringen. Dies ist ausdrücklich in § 28 Abs. 4 II. Berechnungsverordnung (BV) geregelt, wonach der Vermieter einen Zuschlag zur Kostenmiete in Ansatz bringen darf, wenn er die Kosten der Schönheitsreparaturen zu tragen hat. Die Berechtigung des Vermieters zu einem Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV entfällt bei der Kostenmiete nur dann, wenn die Kosten der Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter abgewälzt worden sind, nicht aber auch dann, wenn der Vermieter die Abwälzung zwar beabsichtigt hat, mit diesem Vorhaben aber gescheitert ist.

Ein Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Folgen der Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln besteht nicht. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 2008 (Az. VIII ZR 181/07) sind Vermieter frei finanzierten Wohnraumes nicht berechtigt ist, im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel zur Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter von diesem eine Mieterhöhung in Form eines Zuschlages zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen. Die für diese Entscheidung herangezogenen Gründe sind auf die Kostenmiete bei preisgebundenem Wohnraum nicht übertragbar, denn die Kostenmiete wird - anders als die Vergleichsmiete bei preisfreiem Wohnraum - nach Kostenelementen ermittelt und richtet sich nicht nach der marktüblichen Miete.

Internetrecht

Schutz vor Abofallen im Internet
(Herausgegeben am 3/22/2010)

Das Amtsgericht Leipzig hat sich mit dem kostenpflichtigen Abo-Angebot der Webseite www.outlets.de befasst. Outlets.de bietet Adressen, Tipps & Infos zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf, Werksverkauf, Shopping und Schnäppchen, mit denen man bis zu 80% sparen könne. Die erforderliche Anmeldung kostet allerdings 96,00 Euro pro Jahr bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren.
Nach einem Beschluss des Amtsgerichts Leipzig (Aktenzeichen: 118 C 10105/09) ist der Kostenhinweis auf dieser Webseite nicht ausreichend. Besucher der Webseite können diesen Hinweis auf die entstehenden Kosten leicht übersehen. Aus diesem Grund kommt kein kostenpflichtiger Vertrag des Internetnutzers mit den Websitebetreibern zustande. Damit sind die Forderungen der Webseitenbetreiber von Outlets.de unbegründet und es besteht kein Anspruch auf die Zahlung der geforderten Gebühr.
Auch wenn dieser Beschluss keine Bindungswirkung für andere Gerichte hat, würde BESTFORM24 eine Rechnung von den Betreibern der Webseite www.outlets.de nicht bezahlen.

Auch das Amtsgericht Marburg hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die in die Abofalle der Webseite opendownload.de getappt sind. In einem Urteil (AZ. 91 C 981/09) wurde den Opfern die Erstattung der Kosten von Maßnahmen zur Abwehr von Forderungen der Abofallen-Betreiber zugesprochen.

Kaufrecht

Käufer muss Untersuchung der Sache ermöglichen
(Herausgegeben am 3/11/2010)

Mit Urteil vom 10. März 2010 (Az. VIII ZR 310/08) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Käufer, der Ansprüche wegen Mängeln der gekauften Sache geltend macht, dem Verkäufer die Kaufsache zur Untersuchung zur Verfügung stellen muss.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist dann nicht wirksam, wenn der Käufer es versäumt, dem Verkäufer in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Weise Gelegenheit zur Nacherfüllung gemäß § 439 BGB zu geben. Das Nacherfüllungsverlangen als Voraussetzung für die in § 437 Nr. 2 und 3 BGB aufgeführten Rechte des Käufers beschränkt sich nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen. Denn dem Verkäufer soll es mit der ihm vom Käufer einzuräumenden Gelegenheit zur Nacherfüllung gerade ermöglicht werden, die verkaufte Sache daraufhin zu untersuchen, ob der behauptete Mangel besteht und ob er bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat, auf welcher Ursache er beruht sowie ob und auf welche Weise er beseitigt werden kann. Der Verkäufer kann von der ihm zustehenden Untersuchungsmöglichkeit nur Gebrauch machen, wenn ihm der Käufer die Kaufsache zu diesem Zweck zur Verfügung stellt.

Mietrecht

Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung
(Herausgegeben am 3/11/2010)

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. März 2010 (Az. VIII ZR 144/09) entschieden, dass bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen ist, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen "ca."-Zusatz enthält.

Die Richter begründeten Ihre Entscheidung damit, dass dem relativierenden Zusatz "ca." für die Bemessung der Mietminderung (§ 536 Abs. 1 BGB) keine Bedeutung zukommt. Die Minderung soll die Herabsetzung der Gebrauchstauglichkeit ausgleichen. Daraus folgt, dass die Höhe des Minderungsbetrages dem Umfang der Mangelhaftigkeit zu entsprechen hat. Die Mangelhaftigkeit liegt aber darin, dass die Wohnfläche mehr als zehn Prozent von der angegebenen Quadratmeterzahl abweicht. Damit hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung bekräftigt, dass die Abweichung von einer als Beschaffenheit vereinbarten Wohnfläche um mehr als zehn Prozent zum Nachteil des Mieters einen zur Minderung berechtigenden Sachmangel darstellt. Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der Mietvertrag zur Größe der Wohnfläche nur eine "ca."-Angabe enthält (vgl. z.B. Urteil vom 22.04.2009 – VIII ZR 86/08).

Kapitalanlagerecht

Bundesgerichtshof stärkt erneut Anlegerrechte
(Herausgegeben am 3/10/2010)

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 9. März 2010 (Az. XI ZR 93/09) erneut die Rechte von Anlegern gestärkt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Wertpapierhändler zu Schadenersatz verpflichtet sind, wenn sie Kunden nicht ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt haben.
Im entschiedenen Fall hatte eine Deutsche Anlegerin 5.800 Euro bei Optionsgeschäften an der US-Börse verloren. Dabei sei sie vor Abschluss der Termingeschäfte nicht ordentlich über die Risiken dieser Kapitalanlageform aufgeklärt worden. Weiterhin musste die Anlegerin extrem hohe Vermittlerprovisionen zahlen, wodurch das Geschäft von vornherein chancenlos gewesen sei. Ein solches Vorgehen nennt der Bundesgerichtshof vorsätzlich sittenwidrig und verurteilte den Wertpapierhändler zum Ersatz des entstandenen Schadens.