Urheberrecht

Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google
(Herausgegeben am 4/30/2010)

Der Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 29. April 2010 (Az. I ZR 69/08) entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Bilder in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.

Die Richter gingen davon aus, dass keine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung zur Nutzung der Bilder als Vorschaubilder erforderlich sei. Vielmehr könne jeder Internetseitenbetreiber den Inhalt seiner Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen sperren. Werden dagegen Bilder für Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von den technischen Möglichkeiten zur Ausnahme geschützter Werke Gebrauch zu machen, könne Google diesem Verhalten entnehmen, der Urheberrechtsinhaber sei mit der Anzeige seiner Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden.

Für Fälle, in denen die von der Suchmaschine aufgefundenen und als Vorschaubilder angezeigten Abbildungen von dazu nicht berechtigten Personen in das Internet eingestellt worden sind, wies der Bundesgerichtshof darauf hin, dass Suchmaschinenbetreiber nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Dienstleistungen die Haftungsbeschränkungen für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft nach der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr in Anspruch nehmen können (EuGH, Urt. v. 23.3.2010 – C-236/08 bis C-238/08 Tz. 106 ff. – Google France/Louis Vuitton). Danach käme eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers erst dann in Betracht, wenn er von der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Information Kenntnis erlangt hat.

Erbrecht

Neue Berechnung des Pflichtteils bei Lebensversicherungen
(Herausgegeben am 4/29/2010)

Mit Urteil vom 28. April 2010 (Az. IV ZR 73/08) änderte der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 Abs. 1 BGB bei widerruflicher Bezugsrechtseinräumung. Die Richter haben entschieden, dass sich die Höhe des Pflichtteilergänzungsanspruchs nach dem Verkehrswert der vererbten Lebensversicherung richtet. Das ist regelmäßig der Rückkaufswert, im Einzelfall aber auch ein höherer Betrag. Das kann einen großen Unterschied zu früher bedeuten: Bislang hatte die Summe der eingezahlten Prämien über den Anspruch der Erben entschieden.

Mietrecht

Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur ein Mieter die Abrechnung erhalten hat
(Herausgegeben am 4/28/2010)

Mit einem neuen Urteil vom 28. April 2010 (Az. VIII ZR 263/09) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Vermieter vom Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten verlangen kann, wenn die Betriebskostenabrechnung nur dem in Anspruch genommenen Mieter, nicht jedoch den weiteren Mietern der Wohnung zugegangen ist.
Der Vermieter ist nach Ansicht der Richter nicht gehindert, die nach § 556 Abs. 3 BGB geschuldete Abrechnung der Betriebskosten nur einem Mieter zuzusenden und lediglich diesen auf Ausgleich des Nachzahlungsbetrags in Anspruch zu nehmen. Mieten mehrere Personen eine Wohnung, haften sie grundsätzlich für die Mietforderungen einschließlich der Nebenkosten als Gesamtschuldner. Der Vermieter ist daher berechtigt, nach seinem Belieben jeden Schuldner ganz oder teilweise in Anspruch zu nehmen (§ 421 Satz 1 BGB).

BESTFORM24

BESTFORM24 twittert
(Herausgegeben am 4/27/2010)

BESTFORM24 twittert
"Hallo Twittergemeinde! Ab sofort könnt Ihr hier viel Neues zu den Themen #Formulare, #Verträge und #Briefvorlagen lesen. Coming soon!" lautete am 19. April 2010 der erste Tweet von BESTFORM24. Als Twitterer können Sie BESTFORM24 nicht nur "verfolgen", sondern auch den RSS-Feed empfangen. Selbstverständlich beantwortet BESTFORM24 auch solche Fragen, die per Twitter Direktnachricht gestellt werden.

Abmahnrecht

Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzungen in Musiktauschbörsen gedeckelt
(Herausgegeben am 4/27/2010)

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat erstmals § 97a Abs. 2 UrhG auch auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in einer Musiktauschbörse angewandt (Az.: 30 C 2353/09-75). Das Gericht erklärte die 100,00 EUR Grenze für die Anwaltskosten des Abmahnenden auch bei einem vollständigen Musikalbum für anwendbar und deckelte damit erstmalig die Anwaltskosten für eine Abmahnung auf 100,00 EUR. Grundlage hierfür ist der im September 2008 in Kraft getretene § 97a Abs. 2 UrhG. Hiernach dürfen für Abmahnungen lediglich 100,00 EUR verlangt werden, allerdings nur, wenn es sich um die erste Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall handelt, die mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung verbunden ist und außerhalb des geschäftlichen Verkehrs erfolgte.

Bisher waren jedoch Abmahnungen im Bereich Filesharing regelmäßig mit erheblich höheren Kosten verbunden (ca. 350,00 EUR bis 1.500,00 EUR), da die Gerichte § 97a Abs. 2 UrhG nicht auf Tauschbörsen-Abmahnungen anwenden wollten. Hierzu fehle es an der "Unerheblichkeit der Rechtsverletzung“ und am Erfordernis eines „einfach gelagerten Falles“.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main durchsetzen kann. Bislang handelt es sich nur um eine Einzelfallentscheidung, die keinen Einfluss und keine Bindungswirkung für andere Gerichte hat.

Reiserecht

Kein Anspruch auf Doppelbetten in Vierbettzimmer
(Herausgegeben am 4/26/2010)

Urlaubsreisende, die ein Vierbettzimmer buchen, haben keinen Anspruch auf zwei Doppelbetten, so das Amtsgericht München (AZ 113 C 11690/09).

Im entschiedenen Fall hatte eine Familie vom Reiseveranstalter 1.500,00 Euro Schadensersatz verlangt, weil das gebuchte Vierbettzimmer nur mit einem Doppelbett und zwei zusätzlichen Einzelbetten ausgestattet war. Dadurch sei es im Raum sehr eng gewesen, hieß es in der Klagebegründung. Das Gericht begründete jedoch sein Urteil damit, dass bei einem gebuchten Schlafzimmer für vier Personen die vorhandene Ausstattung vertragsgerecht gewesen sei.

Darüber hinaus machten die Reisenden fehlende Sauberkeit der Zimmer, Belästigung durch Baulärm und die verspätete Bereitstellung der Einzelbetten erst am nächsten Tag geltend. Diese Beschwerden wies das Gericht zurück, da Reisemängel innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden müssen. Ist diese Frist verstrichen, können keine Mängel mehr berücksichtigt werden.

Internetrecht

Verbraucherschutzministerin rät Bürgern zu Widerspruch
(Herausgegeben am 4/25/2010)

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner lässt nicht locker mit ihrer Kritik an Google Street View. In Kürze will sie Unternehmensvertreter treffen und Einsicht in Art und Nutzung erhobener Daten fordern. Im SPIEGEL appelliert sie an die Bürger, die Einspruchsrechte gegen Google zu nutzen.

Hamburg - Ilse Aigner, CSU, als Bundesverbraucherschutzministerin schärfste Google-Kritikerin im Kabinett, wird in Kürze mit Repräsentanten des Internet-Konzerns zusammentreffen. Bei dem Gespräch soll es vor allem um das von Google derzeit vorbereitete Angebot Street View gehen. Im Rahmen dieses Projektes lässt das Unternehmen auch in Deutschland Straßen und Häuser fotografieren und erfasst zugleich private W-Lan-Basisstationen der Computer-Nutzer. Diese Praxis ist am Donnerstag von deutschen Datenschützern scharf kritisiert worden.

"Was den Schutz personenbezogener Daten betrifft, lässt Google leider jede Sensibilität vermissen", sagt Aigner. Die Informationspolitik des Konzerns sei "eine Zumutung". Sie wolle nun wissen, "welche personenbezogenen Daten von Google gespeichert werden, wie sie vernetzt und vermarktet werden. Bisher hat sich Google um eine Antwort gedrückt".

Das Unternehmen entgegnet, aus der Datenerfassung nie ein Geheimnis gemacht zu haben, auch nicht in Bezug auf W-Lan: "Diese Daten sind anonym", so ein Google-Sprecher, "und die Erhebung ist rechtmäßig." Das bezweifelt Aigner, jetzt müsse geprüft werden, ob Googles Vorgehen "rechtlich überhaupt zulässig ist".

Tatsächlich wird W-Lan-Erfassung nicht nur von Google betrieben, sondern seit langem auch von mehreren anderen Firmen und Forschungseinrichtungen, ohne dass dies bisher kritisiert worden wäre. Solche W-Lan-Kartierungen werden beispielsweise benutzt, um Ortsbestimmungen von Mobilgeräten auch ohne GPS zu ermöglichen.

Ein Pionier dieser Technik ist das Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen (Fraunhofer IIS) in Erlangen, das ab 2008 einen entsprechenden Pilotversuch in Nürnberg durchführte. Die Fraunhofer-Gesellschaft wird zu 40 Prozent aus Mitteln von Bund und Ländern finanziert, wobei 90 Prozent davon aus Mitteln des Bundeshaushaltes fließen. Mittelbar gehörte so der Bund in den letzten zwei Jahren zu den Förderern der jetzt kritisierten Technik. Bei Experten stieß die Vehemenz der Kritik an der W-Lan-Kartierung durch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Stadt Hamburg, der sich Aigner nun anschloss, auf Verwunderung.

Doch im Fall Google geht es immer häufiger vor allem um die Fülle der erhobenen Daten und deren Verknüpfung und Nutzung. Aigner appelliert an die Bürger, bei Google Widerspruch dagegen einzulegen, dass Bilder ihrer Wohnungen, Gärten und Häuser "für alle Welt einsehbar ins Internet gestellt und mit anderen Daten verknüpft werden". Der US-Konzern müsse die Zusage einhalten, sämtliche Widersprüche zu berücksichtigen, und die betroffenen Gebäude, Hausnummern, Autokennzeichen und Passanten "vollständig unkenntlich" machen: "Vorher darf der Dienst für Deutschland nicht ans Netz gehen."

Quelle: SPIELGEL ONLINE NETZWELT

Mietrecht

Richtig Grillen
(Herausgegeben am 4/24/2010)

Sonnenzeit ist Grillzeit. Doch was, wenn die Würste auf Ihrem Holzkohle-Grill brutzeln, Ihre Nachbarn sich aber belästigt fühlen? Denn was für Sie köstlicher Grill-Duft ist, kann für Ihre Nachbarn störender Rauch sein.
Grundsätzlich ist Grillen nicht verboten, also erlaubt. Sie dürfen daher auf Ihrer Terrasse, Ihrem Balkon und Ihrem Garten den Holzkohle-Grill genauso benutzen, wie einen elektrischen. Denn eine konkrete Gesetzesgrundlage zum Thema Grillen gibt es nicht. Eine Ausnahme gilt jedoch dort, wo im Mietvertrag oder der dazugehörigen Hausordnung ein Grillverbot enthalten ist. Darüber hinaus dürfen sich Ihre Nachbarn durch Ihre Grill-Aktivität, etwa wegen Wärme, Rauch oder Ruß, nicht belästigt fühlt.
Zum Thema Grillen gibt es eine Vielzahl von Gerichtsurteilen. Darin heißt es hin und wieder, dass geringfügige Rauchentwicklung und Grillgerüche je nach der Grilldauer im Rahmen des allgemeinen Toleranzgebotes hingenommen werden müssen.
Auch die Häufigkeit der Grillabende spielt eine große Rolle. Je häufiger Sie den Grill nutzen, desto höher liegt die Störung für Ihre Nachbarn.
Daher gilt: Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn! Mit einer freundlichen Ankündigung Ihrer Grillparty oder einem Gespräch mit Ihren Nachbarn lassen sich Streitigkeiten vermeiden. Und eine Einladung der Nachbarn zu Ihrer Party fördert die nachbarschaftlichen Beziehungen.

Eine unzumutbare Störung Ihrer Nachbarn stellt auch dann eine Verletzung des Mietvertrages dar, wenn es ums Grillen geht. Daher kann Ihnen bei zu häufigen oder zu ausgiebigen Grill-Partys nicht nur die Ordnungsbehörde ein Bußgeld wegen Lärmbelästigung oder Umweltsünden auferlegen, sondern der Vermieter auch die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses androhen.

Kapitalanlagerecht

Enttäuschte Lehmann-Opfer
(Herausgegeben am 4/23/2010)

Die geschädigten Anleger von Lehman-Zertifikaten haben eine Niederlage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hinnehmen müssen. Die Klagen von zwei Kunden der Hamburger Sparkasse (Haspa) wurden abgewiesen, da eine Verletzung der anlegergerechten Beratung in beiden Fällen nicht zu erkennen sei (Az.: 13 U 117/09; 13 U 118/09). Damit hob das Oberlandesgericht ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus Juni 2009 auf, das noch zugunsten der Kläger entschieden hatte. Nunmehr entschieden die Richter des Oberlandesgerichts, dass es eines Hinweises darauf, dass die Lehman-Zertifikate nicht der deutschen Einlagensicherung unterlagen, nicht bedurfte. Vielmehr seien die Anleger über das Emittentenrisiko ausreichend aufgeklärt worden.

Werberecht

Pietät und Recht
(Herausgegeben am 4/23/2010)

Seit einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. April 2010 (I ZR 29/09) steht fest, dass eine auf dem Postweg erfolgende Werbung für Grabmale zwei Wochen nach dem Todesfall nicht mehr wettbewerbsrechtlich als unzumutbare Belästigung der Hinterbliebenen verboten werden kann. Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass ein Grabsteinhersteller zwar eine gewisse Wartefrist ab dem Todesfall einhalten müsse. Er hat aber angenommen, dass eine Frist von zwei Wochen nicht zu beanstanden sei.

Mietrecht

Sinnlose Mängelbeseitigung?
(Herausgegeben am 4/22/2010)

Mit seinem Urteil vom 21. April 2010 (VIII ZR 131/09) hat der Bundesgerichtshof erneut die Rechte der Vermieter bei der Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen des Mieters gestärkt.
Die Entscheidung besagt, dass die Voraussetzungen für einen Kostenvorschussanspruch des Mieters zur Mängelbeseitigung dann nicht vorliegen, wenn die vom Mieter beabsichtigten Reparaturen zwecklos sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, solange nicht die Ursachen des Mangels erforscht und beseitigt worden sind. Zwecklose Maßnahmen sind ungeeignet und damit nicht erforderlich im Sinne des § 536a Abs. 2 BGB.
Die Verpflichtung des Vermieters zur Beseitigung eines Mangels endet dort, wo der dazu erforderliche Aufwand die "Opfergrenze" des Vermieters überschreitet. Wann diese Zumutbarkeitsgrenze erreicht ist, muss das Gericht unter Würdigung aller Umstände von Fall zu Fall entscheiden. Die Opfergrenze beginnt grundsätzlich dort, wo ein krasses Missverhältnis zwischen dem Reparaturaufwand einerseits und dem Nutzen der Reparatur für den Mieter sowie dem Wert des Mietobjekts andererseits besteht.

Vertragsrecht

Streit um den Lottogewinn - Runde 2
(Herausgegeben am 4/21/2010)

Der Streit um einen Lottogewinn geht vor dem Hildesheimer Landgericht in die zweite Runde. Nachdem das Zivilgericht die Klage eines Mitspielers auf Beteiligung am Gewinn von 1,7 Mio. EUR zurückgewiesen hatte (BESTFORM24-News vom 14.01.2010), begann jetzt der Strafprozess gegen die "Gewinner" der Tippgemeinschaft. Nun beschäftigen sich die Strafrichter ausführlich mit SMS-Kurznachrichten und Telefongesprächen zwischen den drei Beteiligten am Abend der Lotto-Ziehung. Damit will das Strafgericht die tatsächliche Beteiligung des drittes Mitspielers an der Tippgemeinschaft klären. Nach der Anklage soll einer der "Gewinner" dem angeblichen Mitspieler seinerzeit von dem Gewinn mit den Worten „Wir haben gewonnen“ berichtet haben.
"Was in dem Zivilprozess passiert ist, ist von einer der beiden Seiten ein Betrug. Wir wissen nur noch nicht, von welcher“, sagte Staatsanwalt Kreutz. Das Ergebnis wird gespannt erwartet.

Reiserecht

Ein Vulkanausbruch und seine Folgen
(Herausgegeben am 4/20/2010)

Viele Urlauber, die in den klassischen Frühjahrszielen, wie Mallorca und dem türkischen Badeort Antalya, festsitzen, haben zwar Anspruch auf einen Rückflug in die Heimat. Doch für die zusätzlichen Kosten, die dabei etwa für Umbuchungen oder Fahrten zu entfernten Flughäfen entstehen, müssen die Urlauber laut Gesetz zur Hälfte selbst aufkommen. Der Zwangsurlaub könnte außerdem für Reisende, die nicht rechtzeitig an ihren Arbeitsplatz kommen, teuer werden. Im Zweifel wird ihnen für die Fehltage das Gehalt gekürzt oder mit Urlaub verrechnet.

Arbeitsrecht

Keine Untersagung einer Nebentätigkeit
(Herausgegeben am 4/15/2010)

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24. März 2010 (10 AZR 66/09) seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt ist.
Im entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer jahrelang als Briefsortierer mit 15 Wochenstunden bei der Deutschen Post AG beschäftigt. Nachdem er seinem Arbeitgeber mitteilte, dass er frühmorgens eine Nebentätigkeit als Zeitungszusteller mit einer Wochenarbeitszeit von sechs Stunden bei einem anderen Unternehmen ausübe, wurde ihm die Ausübung der Nebentätigkeit untersagt.
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass der Arbeitnehmer diese Nebentätigkeit ausüben darf, da es sich um eine untergeordnete Tätigkeit handelt, die keine unmittelbare Wettbewerbstätigkeit darstellt. Auch wenn beide Unternehmen bei der Briefzustellung in Konkurrenz zueinander stehen, ist der Arbeitnehmer bei seinem Nebenjob weder in der Briefzustellung tätig, noch überschneiden sich seine Tätigkeiten bei den beiden Unternehmen. Damit werden keine schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt. Eine nur untergeordnete wirtschaftliche Unterstützung des Konkurrenzunternehmens reicht für die Untersagung der Nebentätigkeit nicht aus.

Kaufrecht

Nutzungsausfallschaden nach Rücktritt vom Kaufvertrag
(Herausgegeben am 4/14/2010)

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14. April 2010 (VIII ZR 145/09) seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein Käufer trotz Rücktritts vom Kaufvertrag Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Nutzungsausfallschadens hat, wenn er ein gekauftes Fahrzeug infolge eines Sachmangels nicht nutzen kann (vgl. Urteil vom 28. November 2007 – VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290). Vielmehr kann der Käufer, falls der Verkäufer die mangelhafte Lieferung zu vertreten hat, Ersatz des Schadens, der ihm dadurch entsteht, dass er das von ihm erworbene Fahrzeug allein wegen des Mangels nicht nutzen kann, auch dann verlangen, wenn er wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt. Allerdings ist der Käufer im Hinblick auf die ihn treffende Schadensminderungspflicht gehalten, binnen angemessener Frist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen und einen längeren Nutzungsausfall gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken.