Keine Chance für Abofallen im Internet
(Herausgegeben am 6/22/2010)
Es ist immer wieder die gleiche Masche: Zunächst sieht es so aus, als ob ein Service oder ein Download kostenlos sein soll, doch dann wird der User zur Eingabe seiner persönlichen Daten aufgefordert. Auf einigen Internetseiten geht es dabei aber nur darum, den ahnungslosen Websitebesucher in eine Abbofalle zu locken. Wenige Tage nach dem Besuch erhält der User eine Rechnung, dann eine Mahnung, eine Zahlungsaufforderung vom Inkassobüro oder dem Rechtsanwalt der Betreiber der Internetseite. In vielen Fällen geht es um ca. 200,00 EUR.
Gegen solche Methoden kann man sich erfolgreich zur Wehr setzen. Zum einen können Sie den Betreibern der Internetseite mit einem Schreiben unmißverständlich mitteilen, dass keine Zahlung erfolgen wird. Zum anderen gibt es bereits eine Mehrzahl von Gerichtsurteilen, die den geprellten Nutzern solcher Internetseiten Recht gegeben haben.
Mit Urteil des Landgerichts Mannheim vom 14. Januar 2010 (Az. 10 S 53/09) wurde die Betreibergesellschaft der Internetseite opendownload.de zur Rückabwicklung des Vertrages und zur Zahlung der Kosten des geprellten Users verurteilt. Die Richter stellten hierbei klar, dass der User bereits durch die Aufmachung der Internetseite getäuscht werde, da sich kein Hinweis auf der Internetseite befindet, dass beim Herunterladen von Programmen, die auf anderen Internetseiten legal kostenlos erhältlich sind, eine Kostenpflicht entsteht.
Wegweisend ist ein neuer Beschluss des Niedersächsischen Verwaltungsgerichts vom 15. Juni 2010 (Az. 10 ME 77/10). In dieser Entscheidung, mit der ein bundesweit bekannter Anwalt, der für Abofallen-Unternehmen Geld einzutreibt, die Eröffnung eines Kontos bei einer Bank erzwingen wolle, stellen die Richter klar, dass dann ein sachlicher Grund für verweigerte Kontoeröffnung vorliege, wenn der auf Tatsachen begründete ernste Verdacht besteht, dass das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden soll, etwa um unberechtigte Forderungen einzuziehen.
Sollten Sie Opfer einer Abbofalle geworden sein, sollten Sie sich unter keinen Umständen einschüchtern lassen. Sie können bei BESTFORM24 ein Schreiben erstellen, mit dem Sie der Forderung in rechtlich einwandfreier Form widersprechen.