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Mahnung mit Berechnung von Mahnkosten und Verzugszinsen
Nr. 14118
Mit dieser Briefvorlage können Sie Ihren Schuldner unter Berechnung von Mahnkosten und Verzugszinsen zur Zahlung auffordern.

Sobald sich Ihr Schuldner mit der geschuldeten Zahlungsforderung in Verzug befindet, können Sie als Gläubiger alle Verzugsschäden geltend machen (§ 280 Abs. 2 BGB). Typische Verzugsschäden sind Mahnkosten, Rechtsverfolgungskosten (Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten, etc.).

Ihr Schuldner kommt in Verzug, wenn im zugrundeliegenden Vertrag ein genaues Zahlungsdatum angegeben ist, er auf eine Mahnung nicht zahlt oder die Leistung sogar endgültig verweigert. Wenn der Schuldner ein Unternehmen oder eine Firma ist, kommt er spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt.

Eine Geldschuld ist während des Verzuges zu verzinsen. Bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszins, für Geschäfte zwischen Unternehmern (Nichtverbrauchern) 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Da der Basiszinssatz jeweils zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres von der Bundesbank neu festgelegt wird, ist die Berechnung äußerst kompliziert.

Diese Briefvorlage enthält:
- Angabe, um die wievielte Mahnung es sich handelt,
- Feststellung, dass nicht gezahlt wurde,
- Aufforderung zur Zahlung,
- Benennung der Hauptforderung,
- Benennung der Mahnkosten,
- Automatische Berechnung der Verzugszinsen,
- Berechnung der Gesamtforderung,
- Fristsetzung zur Zahlung.
Vorschau - Mahnung mit Berechnung von Mahnkosten und Verzugszinsen
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