Der Hausverwalter ist in allen, das Verwaltungsobjekt betreffenden Angelegenheiten der Stellvertreter des Hauseigentümers. Zum Nachweis seiner Vertretungsbefugnis empfiehlt sich nicht nur im Vertrag, sondern auch gesondert eine Hausverwaltervollmacht auszustellen.
Diese Formularvorlage enthält:
- Bezeichnung eines oder mehrerer Eigentümer als Vertretene,
- Bezeichnung des Verwalters als Vertreter,
- Angabe zum Beginn der Vertretungsbefugnis,
- Benennung der Verwaltungsgrundstücke,
- Aufzählung der Verwalterbefugnisse,
- Geldempfangsvollmacht,
- Möglichkeit der Befreiung von § 181 BGB.
Dieses Produkt können Sie auch im Schreibwarenfachhandel unter der RNK-Verlags-Nr. 528 erwerben.
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