Auch als Ehepartner sollten Sie sich, so schwer es auch fallen mag, um Ihre Angelegenheiten weiter kümmern. Hierzu gehört auch, dass Sie als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Anderenfalls können Verwechslungen auftreten, die Ärger, Mühe und im schlimmsten Fall sogar Kosten verursachen können.
Beantragen Sie mit dieser Briefvorlage die Eintragung Ihres Namens als Eigentümer des Grundstückes.