Viele Änderungen ab 1. Januar 2010 im Überblick
(Herausgegeben am 12/31/2009)
Die Kurzarbeiter-Regelung wird um ein Jahr verlängert. Allerdings kann das Kurzarbeitergeld, das 2010 erstmals beantragt wird, dann nur noch maximal 18 Monate lang bezogen werden. Aktuell sind es bis zu zwei Jahre.
Nach dem Gendiagnostikgesetz sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und 4650 Euro im Osten. Das heißt: Bis zu dieser Höhe müssen Beiträge bezahlt werden, darüber ist der Beitrag gleich. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Höchstgrenze um 75 Euro auf 3750 Euro erhöht.
Der elektronische Entgeltnachweis ("Elena") wird eingeführt und soll Wirtschaft und Verbraucher entlasten. Elena startet zwar erst 2012. Arbeitgeber müssen aber vom 1. Januar 2010 an monatlich Daten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Die alte Lohnsteuerkarte wird erst zum 1. Januar 2011 abgeschafft.
Ab dem 1. Januar müssen Banken ihre Beratungsgespräche über Geldanlagen protokollieren und das Protokoll dem Kunden aushändigen. Damit sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten haben, eine falsche Beratung nachzuweisen. Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren nicht mehr, wie bisher drei Jahre nach Vertragsschluss, sondern in 10 Jahren. Diese Frist beginnt erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt.
Neue Zähler für den Strom- und Gasverbrauch werden Pflicht. Sie sollen unnötigen Energieverbrauch erkennen und vermeiden helfen und somit damit Geld und das Ablesen sparen.
Für Hotel-Übernachtungen gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.
Die Vergütung für die Stromeinspeisung von modular aufgebauten Anlagen, die vor der Neufassung des Gesetzes am 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, wird so erhöht, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb dieser Anlagen ermöglicht wird.
Die "Zinsschranke" - der Aufwand für Zinsen bei der Berechnung der Steuerlast - wird gelockert. Sanierungsübernahmen werden erleichtert. Die Gewerbesteuer wird ebenfalls unternehmerfreundlicher gestaltet.
Der Beitragssatz der Künstlersozialkasse (sie schützt mehr als 160 000 Freiberufler, z.B. Künstler, Journalisten und Publizisten gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit und sorgt für deren Alterssicherung) sinkt von 4,4 auf 3,9 Prozent.
Das Kindergeld steigt um 20 Euro je Kind auf 184 Euro für das erste und zweite Kind, auf 190 für das dritte und auf 215 Euro für das vierte und weitere Kinder. Der jährliche Freibetrag erhöht sich von 6024 auf 7008 Euro.
Ehepartner mit unterschiedlich hohem Einkommen können nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern auch gemeinsam nach Steuerklasse IV mit Faktor besteuert werden. Dabei wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Eheleuten schon bei der monatlichen Lohnauszahlung und nicht erst im Nachhinein beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt. Das Ziel dabei ist, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V.
Das Elterngeld kann höher ausfallen, wenn sich die werdenden Mütter und Väter vor der Geburt für eine andere Steuerklasse entscheiden. Der Wechsel ist erlaubt. Ist das Netto höher, erhält man in der Zeit des Elterngeldbezuges mit Kind eine höhere Summe.
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz wird reformiert. Ein Arzt muss eine Schwangere mit einem auffälligen Befund über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit Behinderungen informieren. Entschließt sich die Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch, muss zwischen Beratung und Abtreibung eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen.
Der Höchstbetrag für gesetzlich vorgeschriebene Unterhaltsleistungen, der steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt von 7680 auf 8004 Euro. Das Finanzamt erkennt künftig auch Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Grundversorgung des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners an, die über der Höchstgrenze liegen.
Die neuen Sätze der "Düsseldorfer Tabelle" werden am 6. Januar veröffentlicht. Nach Schätzungen von Fachanwälten sollen die Unterhaltssätze um durchschnittlich 13 Prozent steigen.
Die Reform des Erbschaftssteuerrechts wird noch einmal nachgebessert. Für erbende Geschwister, Nichten und Neffen gibt es jenseits ihres Freibetrages von 20 000 Euro einen neuen Stufentarif von 15 bis 43 Prozent (bisher 30 bis 50 Prozent). Für Firmenerben werden die Auflagen für eine Steuerbefreiung gelockert. Führt ein Nachfolger eine Firma fort, bleiben 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, wenn die Firma fünf (statt vorher sieben) Jahre weiter besteht und die Lohnsumme nicht unter 400 Prozent der Ausgangssumme gesunken ist. Die Lohnsummenregelung gilt erst ab 20 Mitarbeitern. Für eine Steuerfreiheit gelten sieben Jahre Fortführung der Firma und 700 Prozent der Lohnsumme.
In Supermärkten gibt es so gut wie keine Käfigeier mehr. Bereits in den vergangenen Monaten hatte der Handel auf den Wunsch der Verbraucher reagiert und zum Großteil auf artgerechtere Haltung umgestellt.
Gesetzlich und private Krankenversicherte können ab 2010 sämtliche Kassenbeiträge für Basistarife vollständig von der Steuer absetzen. Dies gilt auch für Beiträge zur Pflegeversicherung. Die Regelung gilt nicht für Zusatzkrankenversicherungen wie etwa für besseren Zahnschutz.
Bezieher von Pflegegeld bekommen ab Januar monatlich zehn Euro mehr. Dies gilt für alle drei Pflegestufen.
Rentner dürfen staatliche Zulagen für ihre private Riester-Rente künftig auch bei einem Umzug ins Ausland behalten. Bisher mussten die Zuschüsse und Steuerersparnisse ans Finanzamt zurückgezahlt werden.
Selbstständige und Angestellte, die mit einer Rürup-Rente fürs Alter vorsorgen, dürfen ab Januar nur noch bestimmte zertifizierte Sparverträge abschließen. Die Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel, sondern garantiert nur die steuerliche Absetzbarkeit.
Für Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 8004 Euro. Für Ehepaare gilt der Betrag von 16.008 Euro.
Die Zahl der Umweltzonen in deutschen Städten steigt ab Januar auf 40. Sieben Kommunen verschärfen ihre Einfahrtverbote: Fahrzeuge mit roter Plakette - auch von außerhalb - dürfen dann nicht mehr in die Zonen fahren. In Berlin und Hannover gilt das Fahrverbot sogar für Autos mit gelber Plakette.