Der Hausmietvertrag ist auf die Vermietung eines Hauses, insbesondere eines Einfamilienhauses, einer Doppelhaushälfte oder Reihenhauses zugeschnitten. Der Abschluss eines Zeitmietvertrages ist genauso möglich, wie die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch oder die Vereinbarung eines befristeten Kündigungsausschlusses.